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Denn das neue Urheberrecht sieht drastische und grundlegende Einschränkungen des Vervielfältigungsrechts vor, sofern die Werke mit einem Kopierschutz versehen sind. So schützt es "wirksame technische Maßnahmen" vor Umgehung und auch vor bestimmten Vorbereitungshandlungen. Mit "Vorbereitungshandlungen" sind Herstellung, Einfuhr, Verbreitung und Verkauf von Kopier-Tools gemeint – auch die Werbung dafür.
Dieser Passus schränkt das Recht auf Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken erheblich ein. Ob der Verbraucher dieses gesetzlich verbriefte Recht künftig wahrnehmen kann, liegt nun im Ermessen der Industrie. Wenn Medienkonzerne beschließen sollten, beispielsweise bestimmte Audio-CDs mit technischen Maßnahmen vor Vervielfältigung zu schützen, ist dem Verbraucher das Umgehen dieses Kopierschutzes gesetzlich verboten.
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Ältere Sicherungskopien: Sind die bald alle illegal?
Mit einer rückwirkenden Geltung müssen Sie nicht rechnen - dem steht das Verfassungsprinzip des Vertrauensschutzes entgegen.
Sie brauchen also nicht zu befürchten, etwa nachträglich für das Umgehen von Kopierschutzsystemen zur Verantwortung gezogen zu werden und bereits angelegte, rechtmäßige Privatkopien vernichten zu müssen.
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