Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern
Aufrüstungskosten: Beteiligen Sie den Fiskus

Wenn Sie Ihren PC aufrüsten, weil vielleicht der Prozessor zu langsam geworden ist,
erhöht sich der Restbuchwert Ihres Rechners.

Die Kosten der Nachrüstung schreiben Sie dann über die
Restnutzungsdauer ab. Klingt kompliziert? Folgendes
Beispiel schafft Klarheit:

Beispiel: Der Computer aus Tipp 2 hat am 1. Januar 2002
noch einen Restbuchwert von 1.534 Euro. Rüsten Sie jetzt
einen neuen Brenner und eine größere Festplatte für
insgesamt 366 Euro nach, beträgt der Restbuchwert 1.900
Euro.

Diesen Restbuchwert schreiben Sie über die verbleibende
Restnutzungsdauer ab. Die Abschreibung beträgt dann für
2002 und 2003 jeweils 950 Euro.

Glück im Unglück: Müssen Sie
ein defektes Bauteil ersetzen,
können Sie die Kosten im
gleichen Jahr geltend machen.

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