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Was ist ein 630 DM-Job?

Ein 630 DM-Job ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Damit ein 630 DM-Job als solcher angesehen werden kann, darf er bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Werden die Grenzen erfüllt, sind daran bestimmte Vergünstigungen bei der Erhebung der Lohnsteuer und der Sozialversicherung geknüpft. Gegenüber einem regulären (steuer- und sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsverhältnis bestehen zumindestens keine (finanziellen) Nachteile: Im ungünstigsten Fall wird der 630 DM-Job wie ein reguläres Arbeitsverhältnis behandelt. Im günstigsten Falle verdienen Sie die 630 DM "brutto wie netto".

Die Grenzen sind:

  • Der Arbeitslohn darf höchstens 630 DM im Monat betragen. Bei wöchentlicher Abrechnung oder nicht vollem Beschäftigungsmonat darf der Arbeitslohn maximal 147 DM (in der Woche) betragen.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 15 Stunden betragen.
  • Der Stundensatz darf höchstens 22 DM betragen.

Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet.

Einleitung

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