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Ein 630 DM-Job ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Damit ein 630 DM-Job als solcher angesehen werden kann, darf er bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Werden die Grenzen erfüllt, sind daran bestimmte Vergünstigungen bei der Erhebung der Lohnsteuer und der Sozialversicherung geknüpft. Gegenüber einem regulären (steuer- und sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsverhältnis bestehen zumindestens keine (finanziellen) Nachteile: Im ungünstigsten Fall wird der 630 DM-Job wie ein reguläres Arbeitsverhältnis behandelt. Im günstigsten Falle verdienen Sie die 630 DM "brutto wie netto". Die Grenzen sind:
Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet.
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