Selbstgenutzte Wohnung Neuen Ländern

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Auf den nachstehenden Masken tragen Sie Informationen zu selbstgenutztem Wohnungseigentum in den alten Bundesländern ein, wenn dieses nach dem 01.01.1987 angeschafft oder hergestellt wurde.










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§ 10e/15b

Tragen Sie hier nähere Angaben zum geförderten Objekt nach §§ 10e EStG oder 15b BerlinFG ein.







Abzugsbetrag entspricht dem Vorjahresbetrag

Tragen Sie hier den Abzubsbetrag nach § 10e EStG bzw. § 15 BerlinFG ein, wenn der Abzugsbetrag des Vorjahres auch in diesem Veranlagungszeitraum anzusetzen ist.







Anschaffungskosten Grund und Boden

Tragen Sie hier die Anschaffungskosten des Grund und Bodens zum 31.12. des Vorjahes ein. Das sind also die Anschaffungskosten, die mit Ausnahme des aktuellen Veranlagungszeitraums angefallen sind.







Anschaffungs- / Herstellungskosten Gebäude

Tragen Sie hier die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Gebäudes zum 31.12. des Vorjahes ein. Das sind also die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, die mit Ausnahme des aktuellen Veranlagungszeitraums angefallen sind.







nachträgliche Anschaffungskosten Grund und Boden

Tragen Sie hier die nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens des aktuellen Veranlagungszeitraums ein.







nachträgliche Anschaffungs- / Herstellungskosten Gebäude

Tragen Sie hier die nachträglichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Gebäudes des aktuellen Veranlagungszeitraums ein.







Auf eigene Wohnung entfallen, %

Tragen Sie hier den %-Satz ein, zudem die Anschaffungskosten und Herstellungskosten auf Ihre eigene Wohnung entfallen. Entfallen die Gesamtkosten z.B. auf ein Haus mit zwei Wohnungen, von denen Sie eine bewohnen und die andere vermieten, tragen Sie hier den %-Satz der selbstbewohnten Wohnung ein.







Auf eigene Wohnung entfallen, DM

Das Programm weist hier die Anschaffungs- und Herstellungskosten aus, die der selbstgenutzten Wohnung entsprechen.







Auf beruflich genutzte Räume entfallen, %

Nutzen Sie Teile der selbstgenutzten Wohnung für berufliche oder betriebliche Zwecke (z.B. als Arbeitszimmer), dann tragen Sie hier den %-Satz ein (Anteil der Wohnraumfläche). Gefördert wird nur die selbstgenutzte Wohnung, die Wohnzwecken dient.







Auf beruflich genutzte Räme entfallen, DM

Das Programm weist hier die Anschaffungs- und Herstellungskosten aus, die beruflich genutzten Räumen entsprechen.







Bemessungsgrundlage

Das Programm weist hier die Bemessungsgrundlage für die Förderung nach § 10e EStG bzw. § 15 BerlinFG aus. Das sind 1/2 der Anschaffungskosten des Grund und Boden zzgl. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Allerdings nur soweit die Kosten auf die eigene Wohnung entfallen, die zu eigenen Wohnzwecken verwendet wird.







Satz in %

Tragen Sie hier den Fördersatz ein, zu dem die Bemessungsgrundlage wie Sonderausgaben abgesetzt wird. Dies sind in den ersten 4 Jahren des Förderzeitraums 6 %, in den letzten 4 Jahren 5 %.







Abzugsbetrag

Das Programm weist hier den absetzbaren Abzugsbetrag aus. Das sind 6 bzw. 5 % der Bemessungsgrundlage.







Nachholung

Tragen Sie hier den Betrag an nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ein, die in diesem Veranlagungszeitraum angefallen sind. Die darauf entfallenden Abzugsbeträge, die im Vorjahr nicht angesetzt werden konnten, können nachgeholt werden.







Nachholung in %

Tragen Sie hier den %-Satz ein. Nachgeholt werden letztlich die nicht angesetzten %-Sätze der Vorjahre. Läuft die Förderung seit 1995 und fielen 1999 20.000 DM nachträgliche Herstellungskosten an, denn werden 1995-1998 nachgeholt, also 4 x 6 % = 24 %.







Nachholung in DM

Das Programm weist hier den Nachholungsbetrag aus, der in diesem Veranlagungszeitraum angesetzt werden kann.







Abzugsbeträge, nicht in Anspruch genommen

Haben Sie in den Vorjahren die höchstmöglichen Abzugsbeträge nicht in Anspruch genommen bzw. haben sich diese steuerlich nicht ausgewirkt, dann tragen Sie diese Betröge hier ein. Diese können im laufenden Veranlagungszeitraum bis zum letzten Förderjahr in Anspruch genommen werden. Nicht ausgeschöpfte Abzugsbeträge werden im Steuerbescheid ausgewiesen.







Abzugsfähiger Betrag

Das Programm weist hier den abzugsfähigen Betrag aus.







Inanspruchnahme

Tragen Sie hier den Abzugsbetrag ein, den Sie in Anspruch nehmen möchten. Das muß nicht der höchstmögliche Abzugsbetrag sein, wenn sich dieser steuerlich mangels Einkünfte nicht auswirkt. Das Finanzamt berücksichtigt jedoch automatisch den günstigsten Abzugsbetrag.










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Besondere

Hier werden besondere Formen der Wohneigentumsförderung eingetragen, etwa Energiesparmaßnahmen nach § 82a EStDV oder im Falle von unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung im eigenen Haus nach § 10h EStG.







Begünstigung § 82 a,g,i EStDV, § 7 FGG, Vorjahr

Tragen Sie hier Förderbeträge nach §§ 82a, 82g, 82i EStDV oder nach § 7 Fördergebietsgesetz ein, wenn diese dem Vorjahr entsprechen.







Begünstigung § 10f EStG, § 7 FGG, aktuelles Jahr

Tragen Sie hier die Bemessungsgrundlagen nach § 10f EStG oder nach § 7 Fördergebietsgesetz ein, wenn Sie im Veranlagungszeitraum entsprechende Aufwendungen getätigt haben.







Abzugsbetrag § 10f EStG, § 7 FGG, aktuelles Jahr

Das Programm weist hier den Abzugsbetrag nach § 10f EStG / § 7 Fördergebietsgesetz aus.







Abzugsbetrag gesamt

Das Programm weist hier den Abzugsbetrag nach § 10f EStG, § 7 Fördergebietsgesetz und §§ 82a, 82g, 82i EStDV aus.







Herstellungskosten § 10h EStG

Tragen Sie hier die Herstellungskosten gemäß § 10h EStG für eine im eigenen Haus unentgeltliche überlassene Wohnung ein.







Herstellungskosten § 10h EStG, %

Tragen Sie hier den %-Satz ein. Dieser beträgt in den ersten 4 Förderjahren 6 %, danach 5 %.







Abzugsbetrag § 10h EStG

Das Programm weist hier den Abzugsbetrag nach § 10h EStG aus.










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Zinsen

Auf dieser Registerkarte tragen Sie Informationen zu Vorkosten vor Selbstnutzung ein. Das sind im wesentlichen Zinsen. Aber auch andere Kosten, die vor dem Einzug entstanden sind und im Falle einer Vermietung als Werbungskosten absetzbar wären.







Schuldzinsen

Bei Förderung nach § 10e EStG können Schuldzinsen im Erstjahr der Förderung und den zwei Folgejahren mit bis zu 12.000 DM abgesetzt werden. Im vierten Jahr kann der im Erstjahr nicht ausgeschöpfte Teil abgesetzt werden. Tragen Sie hier die entsprechenden Schuldzinsen ein.







Damnum

Im Rahmen von Vorkosten können Damnum und Disagio abgesetzt werden, sofern es vor dem Einzug entstanden ist. Tragen Sie hier entsprechende Zahlungen ein.







Geldbeschaffungskosten

Im Rahmen von Vorkosten können Geldbeschaffungskosten abgesetzt werden, sofern es vor dem Einzug entstanden ist. Tragen Sie hier entsprechende Zahlungen ein. Darunter fallen Kosten der Grundschuldbestellung (Amtsgericht und Notar).







Erhaltungsaufwendungen

Im Rahmen von Vorkosten können Erhaltungsaufwendungen abgesetzt werden, sofern es vor dem Einzug entstanden ist. Tragen Sie hier entsprechende Zahlungen ein.







Andere Aufwendungen

Im Rahmen von Vorkosten können andere Aufwendungen abgesetzt werden, sofern es vor dem Einzug entstanden ist. Tragen Sie hier die Bezeichnung ein. Darunter fallen Kosten, die im Rahmen von Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden könnten, etwa Grundsteuer.







Andere Aufwendungen, DM

Im Rahmen von Vorkosten können andere Aufwendungen abgesetzt werden, sofern es vor dem Einzug entstanden ist. Tragen Sie hier entsprechende Zahlungen ein.










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Vorkosten

Tragen Sier hier Informationen zur Vorkostenpauschale im Falle der Eigenheimzulage ein.







Miteigentumsanteil

Tragen Sie hier den Miteigentumsanteil ein. Die Vorkosten (im Zusammenhang mit Eigenheimzulage) können nur abgesetzt werden, soweit Sie auch Eigentümer der Wohnung sind.







Vorkostenpauschale

Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn Sie die Vorkostenpauschale von 3.500 DM bei Inanspruchnahme der Eigenheimzulage in Anspruch nehmen.







Erhaltungsaufwand, Alleineigentum

Tragen Sie hier Erhaltungsaufwendungen bei Inanspruchnahe der Eigenheimzulage ein, sofern Sie alleiniger Eigentümer der Wohnung sind. Erhaltungsaufwendungen vor Einzug können mit bis zu 22.500 DM abgesetzt werden.







Erhaltungsaufwand, Miteigentum

Tragen Sie hier Erhaltungsaufwendungen bei Inanspruchnahe der Eigenheimzulage ein, sofern Sie Miteigentümer der Wohnung sind. Erhaltungsaufwendungen vor Einzug können mit bis zu 22.500 DM abgesetzt werden.










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Kinder

Hier tragen Sie die Zahl der Kinder zur Gewährung des Baukindergeldes ein.







Anzahl der Kinder

Tragen Sie hier die Zahl der Kinder ein, für die Baukindergeld gewährt wird. Das Baukindergeld ist durch diese Eintragung gesondert zu beantragen.