Registerkarte
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Neben den bisher erläuterten Fällen können noch andere außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Diese führen jedoch nur dann zu einer Steuerermäßigung, wenn sie einen bestimmten Teil der Einkünfte übersteigen. Diese zumutbare Belastung ist im Einkommensteuergesetz im einzelnen geregelt. Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen zählen zum Beispiel:
Kfz-Kosten für Privatfahrten von Behinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % oder von Behinderten, deren Grad der Behinderung mindestens 70 % beträgt und die zugleich geh- und stehbehindert sind. ohne Nachweis der Kosten werden im allgemeinen 1.740 DM (3.000 km zu 58 Pfennig) anerkannt. Eine höhere Fahrleistung für Privatfahrten kann nur berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, daß die Fahrten durch die Behinderung verursacht sind. Bei Gehbehinderten, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kfz bewegen können (Merkzeichen aG), werden in angemessenem Rahmen (regelmäßig bis zu 15.000 km jährlich) alle Privatfahrten anerkannt. Ein höherer Kilometersatz als 58 Pfennig wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt.
Registerkarte
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Diese Registerkarte dient dazu, die übrigen außergewöhnlichen Belastungen zusammenzustellen.
siehe auch Steuerhandbuch zu außergewöhnliche Belastungen
Art der Belastung |
Tragen Sie hier die Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung ein, etwa Krankheitskosten, Arztrechnungen, Ehescheidungskosten etc.
Gesamtaufwand |
Hier tragen Sie bitte die Gesamkosten ein.
Erstattungen |
Sofern Sie von Dritter Seite eine Erstattung erhalten haben oder noch bekommen (z.B. von der Krankenkasse), dann tragen Sie die Erstattung bitte hier ein. Der Gesamtaufwand wird dann um die Erstattung gemindert.
Sonstige Kosten |
Sie können die übrigen außergewöhnlichen Belastungen auch mit Hilfe einer vom Programm zur Verfügung gestellten Liste zusammenstellen. Die Gesamtsumme der Auflistung wird auf Wunsch hierher übertragen. Die Liste können Sie mit dem Button "Liste..." erstellen.
Summe der Aufwendungen |
Die Gesamtsumme der übrigen außergewöhnlichen Belastungen wird hier ausgewiesen. Es sind die erfassten Aufwendungen abzüglich Erstattungen.