Andere außergewöhnliche Belastungen

siehe auch Tipps und Urteile

Registerkarte


Info

Neben den bisher erläuterten Fällen können noch andere außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Diese führen jedoch nur dann zu einer Steuerermäßigung, wenn sie einen bestimmten Teil der Einkünfte übersteigen. Diese zumutbare Belastung ist im Einkommensteuergesetz im einzelnen geregelt. Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen zählen zum Beispiel:







Beerdigungskosten für Angehörige, soweit sie den Nachlaß und etwaige Ersatzleistungen (z.B. Sterbegeld der Krankenkassen und andere Versicherungsleistungen) übersteigen. Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Beerdigung unmittelbar zusammenhängen (z. B. für die Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.). Die Kosten für die Trauerkleidung und die Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anläßlich der Beerdigung werden nicht anerkannt.







Ehescheidungskosten, zu denen Gerichts- und Anwaltskosten gehören, nicht jedoch Unterhaltszahlungen und der Vermögensausgleich.

Kfz-Kosten für Privatfahrten von Behinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % oder von Behinderten, deren Grad der Behinderung mindestens 70 % beträgt und die zugleich geh- und stehbehindert sind. ohne Nachweis der Kosten werden im allgemeinen 1.740 DM (3.000 km zu 58 Pfennig) anerkannt. Eine höhere Fahrleistung für Privatfahrten kann nur berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, daß die Fahrten durch die Behinderung verursacht sind. Bei Gehbehinderten, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kfz bewegen können (Merkzeichen aG), werden in angemessenem Rahmen (regelmäßig bis zu 15.000 km jährlich) alle Privatfahrten anerkannt. Ein höherer Kilometersatz als 58 Pfennig wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt.







Krankheitskosten, soweit sie nicht von dritter Seite, z.B. einer Krankenkasse, steuerfrei ersetzt worden sind oder noch ersetzt werden.







Kurkosten, wenn die Notwendigkeit der Kur durch Vorlage eines vor Kurbeginn ausgestellten amtsärztlichen Zeugnisses nachgewiesen wird, sofern dies nicht schon aus anderen Unterlagen (z. B. bei Pflichtversicherten aus einer Bescheinigung der Versicherungsanstalt) offensichtlich ist. Der Zuschuß einer Krankenversicherung zu Arzt-, Arznei- und Kurmittelkosten reicht als Nachweis der Notwendigkeit der Kur nicht aus.







Pflegekosten, die Ihnen oder Ihrem Ehegatten für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft oder durch Unterbringung in einem Pflegeheim, in der Pflegestation eines Altenheims oder in einem Altenpflegeheim erwachsen. Sie können bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, sofern die Kosten nicht bereits durch die Inanspruchnahme des erhöhten Pauschbetrags für Behinderte von 7.200 DM und ggf. des Freibetrags wegen Heim- und Pflegeunterbringung abgegolten sind.







Wiederbeschaftungskosten für Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis, z. B. Brand oder Hochwasser, verloren wurden.










Registerkarte


Aufstellung

Diese Registerkarte dient dazu, die übrigen außergewöhnlichen Belastungen zusammenzustellen.

siehe auch Steuerhandbuch zu außergewöhnliche Belastungen







Art der Belastung

Tragen Sie hier die Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung ein, etwa Krankheitskosten, Arztrechnungen, Ehescheidungskosten etc.







Gesamtaufwand

Hier tragen Sie bitte die Gesamkosten ein.







Erstattungen

Sofern Sie von Dritter Seite eine Erstattung erhalten haben oder noch bekommen (z.B. von der Krankenkasse), dann tragen Sie die Erstattung bitte hier ein. Der Gesamtaufwand wird dann um die Erstattung gemindert.







Sonstige Kosten

Sie können die übrigen außergewöhnlichen Belastungen auch mit Hilfe einer vom Programm zur Verfügung gestellten Liste zusammenstellen. Die Gesamtsumme der Auflistung wird auf Wunsch hierher übertragen. Die Liste können Sie mit dem Button "Liste..." erstellen.







Summe der Aufwendungen

Die Gesamtsumme der übrigen außergewöhnlichen Belastungen wird hier ausgewiesen. Es sind die erfassten Aufwendungen abzüglich Erstattungen.