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Auch eine Haushaltshilfe (Dienstmädchenprivileg) kann zur Steuerersparnis führen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenso können die Kosten einer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Bitte beachten: Für den gleichen Zeitraum wird entweder der Freibetrag für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt oder der Freibetrag für die Heim- oder Pflegeunterbringung gewährt, es sei denn, die Ehegatten waren wegen Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten an einer gemeinsamen Haushaltsführung gehindert.
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Da eine Haushaltshilfe einerseits bei den Sonderausgaben, andererseits auch bei den außergewöhnlichen Belastungen ansetzbar ist, werden die entsprechenden Angaben in einem zentralen Register erhoben und vom Programm steueroptimal verteilt. Drücken Sie den Button "Gründe" zur Eingabe der Antragsdaten. Das Ergebnis wird daraufhin auf dieser Registerseite dargestellt. Die Ergebnisfelder der Registerseite "Haushaltshilfe" sind ausschließlich Anzeigefelder, die keine Dateneingabe erlauben.
Sonderausgaben |
Es werden die abzugsfähigen Sonderausgaben angezeigt. Die Eintragungen zur Haushaltshilfe machen Sie bitte im Bereich "Beschäftigung einer Haushalshilfe" (Button "Antrag...").
außergewöhnliche Belastungen |
Es werden die abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen angezeigt. Die Eintragungen zur Haushaltshilfe machen Sie bitte im Bereich "Beschäftigung einer Haushalshilfe" (Button "Antrag...").
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Ausschlaggebend für die Höhe des zu berücksichtigenden Freibetrags sind die Dauer der Unterbringung, der Grund der Unterbringung sowie die Höhe der Aufwendungen. Pro Monat können maximal 100 DM (150 DM bei Unterbringung zur dauernden Pflege) berücksichtigt werden. Das Programm nimmt die entsprechenden Berechnungen automatisch vor und zeigt die Ergebnisse auf der Seite an. Hatten Sie Aufwendungen, die die abzugsfähigen Höchstgrenzen überschritten, so können Sie diese auch als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung) geltend machen. Deklarieren Sie diese Aufwendungen -die vom Programm angezeigt werden- unter "Andere außergewöhnliche Belastungen".
Person |
Sofern Sie oder Ihr Ehegatte in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind, können Sie einen Freibetrag beanspruchen. Wählen Sie hier aus, um welche Person es sich handelt.
Bezeichnung des Heims |
Tragen Sie hier den Namen des Alten- oder Pflegeheims ein.
Zeitraum vom-bis |
Tragen Sie hier den Zeitraum ein, in welchem Sie oder Ihr Ehegatte in einem Heim untergebracht waren. Der Höchstbetrag von 1.200 DM bzw. 1.800 DM vermindert sich zeitanteilig.
zur dauernden Pflege |
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte zur dauernden Pflege in dem Heim leben, dann kreuzen Sie dieses Kästchen an. In diesem Falle beträgt der Höchstbetrag 1.800 DM.
ohne Pflegebedürftigkeit |
ohne Pflegebedrüftigkeit beträgt der Höchstbetrag 1.200 DM. Kreuzen Sie dieses Kästchen an, sofern dies zutrifft.
Art der Dienstleistungskosten |
Tragen Sie hier ein, um welche Dienstleistungen es sich handelt. Nicht berücksichtigt werden Kosten für die Unterbringung und Verpflegungskosten. Übrig bleiben also die Dienstleistungen, die mit denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind.
Höhe der Aufwendungen |
Tragen Sie hier die Gesamtsumme ein, die Sie für die Dienstleistungen (s.o.) gezahlt haben.
Höchstbetrag |
Das Programm weist hier aus, welcher Höchstbetag in Betracht kommt. Das sind entweder 1.200 DM oder 1.800 DM.
abzugsfähiger Betrag |
Hier weist das Programm den Betrag aus, der unter Berücksichtigung der Dauer der Heimunterbringung angesetzt werden kann. Der Höchstbetrag verringert sich zeitanteilig, wenn die Heimunterbringung nicht während des ganzen Kalenderjahres vorlag.
übersteigender Betrag |
Wenn die Heimkosten über den Höchstbeträgen von 1.200 DM bzw. 1.800 DM lagen, dann wird der Restbetrag wie außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art angesetzt. Dabei muß die zumutbare Belastung berücksichtigt werden.