Registerkarte
|
Da Einkünfte aus Land- und Fortswirtschaft nur selten vorkommen, haben wir darauf verzichtet, diese Einkunftsart formularmäßig zu unterstützen.
siehe auch Steuerhandbuch zu Land- und Forstwirtschaft
Registerkarte
|
Geben Sie den laufenden Gewinn bzw. Verlust ein, den Sie Ihrer
landwirtschaftlichen Buchführung entnehmen können. Der
Freibetrag für Land- und Forstwirtschaft wird vom Programm
automatisch berücksichtigt.
Neben dem Freibetrag kann auch ein sogenannter Steuerabzugsbetrag
nach § 34e EStG geltend gemacht werden. Beachten Sie hierzu den
erweiterten Hilfetext sowie das Berechnungsbeispiel zu diesem
Eingabefeld.
Laufender Gewinn |
Geben Sie hier bitte den laufenden Gewinn bzw. Verlust ein.
Steuerabzugsbetrag |
Sofern ein Steuerabzugsbetrag nach § 34e EStG in Betracht kommt, tragen Sie diesen bitte hier ein.
Veräußerungsgewinn nach § 14 EStG |
Geben Sie den Gewinn nach Abzug der Veräußerungskosten sowie nach Abzug des Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 an. Beachten Sie, daß Sie den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 nur dann abziehen dürfen, wenn Sie den Freibetrag nach § 14a nicht in Anspruch nehmen. Siehe auch die erweiterte Feldhilfe zu diesen Eingaben.
Veräußerungsgewinn nach § 14a EStG |
Die Höhe dieses Veräußerungsgewinns ermittelt sich über recht komplexe Vorschriften. Wir gehen davon aus, daß Sie sich bei Veräußerung eines (Teil-)Betriebes über die Voraussetzungen und steuerlichen Folgen informiert haben. Beachten Sie, daß § 14a nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn kein Gebrauch vom Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 gemacht wurde.