Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

siehe auch Tipps und Urteile

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Info

Da Einkünfte aus Land- und Fortswirtschaft nur selten vorkommen, haben wir darauf verzichtet, diese Einkunftsart formularmäßig zu unterstützen.

siehe auch Steuerhandbuch zu Land- und Forstwirtschaft










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Gewinn

Geben Sie den laufenden Gewinn bzw. Verlust ein, den Sie Ihrer landwirtschaftlichen Buchführung entnehmen können. Der Freibetrag für Land- und Forstwirtschaft wird vom Programm automatisch berücksichtigt.


Neben dem Freibetrag kann auch ein sogenannter Steuerabzugsbetrag nach § 34e EStG geltend gemacht werden. Beachten Sie hierzu den erweiterten Hilfetext sowie das Berechnungsbeispiel zu diesem Eingabefeld.







Laufender Gewinn

Geben Sie hier bitte den laufenden Gewinn bzw. Verlust ein.







Steuerabzugsbetrag

Sofern ein Steuerabzugsbetrag nach § 34e EStG in Betracht kommt, tragen Sie diesen bitte hier ein.







Veräußerungsgewinn nach § 14 EStG

Geben Sie den Gewinn nach Abzug der Veräußerungskosten sowie nach Abzug des Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 an. Beachten Sie, daß Sie den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 nur dann abziehen dürfen, wenn Sie den Freibetrag nach § 14a nicht in Anspruch nehmen. Siehe auch die erweiterte Feldhilfe zu diesen Eingaben.







Veräußerungsgewinn nach § 14a EStG

Die Höhe dieses Veräußerungsgewinns ermittelt sich über recht komplexe Vorschriften. Wir gehen davon aus, daß Sie sich bei Veräußerung eines (Teil-)Betriebes über die Voraussetzungen und steuerlichen Folgen informiert haben. Beachten Sie, daß § 14a nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn kein Gebrauch vom Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 gemacht wurde.