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Jeder, der nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann beschrönkt steuerpflichtig sein. Vorausgesetzt, er hat die 'richtigen' Einkünfte. Wer also keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, aber inländische Einkünfte bezieht, ist beschränkt steuerpflichtig. Inländische Einkünfte sind insbesondere
Von der beschränkten Steuerpflicht sind nur die inländischen Einkünfte betroffen. Persöhnliche Merkmale, etwa Stand, Kinderzahl oder Sonderausgaben etc. werden nicht berücksichtigt.
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