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Welche Programm- und SteuerΣnderungen sind bei der ErklΣrung 2001 zu beachten?

 

 

DM oder Euro?
Das Programm folgt der Finanzamt-Vorgabe, die auf Seite 2 der Anleitung zur EinkommensteuererklΣrung ver÷ffentlicht ist.
"Tragen Sie alle BetrΣge in DM ein. Sollten Sie Belege oder Rechnungen in Euro erhalten haben, rechnen Sie diese BetrΣge bitte in DM um. Der amtliche Umrechnungskurs fⁿr einen Euro betrΣgt 1,95583 DM".
Berechnungergebnisse gibt das Programm in DM aus. Allein der Gesamtbetrag wird (zusΣtzlich) in Euro angezeigt.

 

▄bernahme Vorjahresdaten
Die ▄bernahme der Vorjahresadaten wird selbstverstΣndlich angeboten.
Nur in einzelnen Bereichen, in denen das Finanzamt die Abfragen als Folge von SteuerΣnderungen erheblich modifizierte (z.B. neue Entfernungspauschale, Kapitaleinkⁿnfte), ist eine ▄bernahme nicht m÷glich.

 

H÷here Umzugspauschalen
Bei beruflichen Umzⁿgen gelten ab 2001 gro▀zⁿgigere Anrechnungen. Als Werbungskosten k÷nnen pauschal angesetzt werden:
Sonstige Kosten 2043 DM (Verh.), 1027 DM (Ledige), 452 DM (weitere Haushaltsmitglieder).

 

Entfernungspauschale
Ab dem 1.1.2001 werden die Aufwendungen fⁿr die Wege zwischen Wohnung und ArbeitsstΣtte durch eine Verkehrsmittel unabhΣngige Entfernungspauschale berⁿcksichtigt.
UnabhΣngig von dem tatsΣchlichen benutzten Verkehrsmittel k÷nnen fⁿr die ersten 10 Entfernungskilometer 0,70 DM und fⁿr jeden weiteren Kilometer 0,80 DM als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Entfernungspauschale ist grundsΣtzlich auf 10.000 DM begrenzt.
Ein h÷herer Betrag kann aber bei Benutzung eines PKW geltend gemacht werden.

 

Kilometersatz Dienstreise, EinsatzwechseltΣtigkeit
Die pauschalen KilometersΣtze bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs zu Dienstreisen, zu einer EinsatzwechseltΣtigkeit oder FahrtΣtigkeit betragen ab 2001 fⁿr

  • Kraftwagen 0,58 DM (bisher 0,52 DM)
  • Motorrad, Motorroller 0,25 DM (bisher 0,23 DM)
  • Moped, Mofa DM 0,15 (bisher 0,14 DM )
  • Fahrrad 0,07 DM (unverΣdert)

 

Einkommensgrenze bei volljΣhrigen Kindern
Die Einkommensfreigrenze bei volljΣhrigen Kindern wurde von 13.500 DM auf 14.040 DM angehoben. Die Einkⁿnfte und Bezⁿge des Kindes mⁿssen unterhalb dieser Grenze liegen, damit Ihnen die steuerlichen Kindervergⁿnstigungen nicht verloren gehen.
Neu ist die Berⁿcksichtigung "besonderer Ausbildungskosten", die wie "Werbungskosten" berⁿcksichtigt werden und somit das Einkommen eines Kindes verringern.

 

Unterhaltsh÷chstbetrag
Der H÷chstbetrag fⁿr Unterhaltsleistungen an bedⁿrftige Personen erh÷ht sich von 13.500 DM auf 14.040 DM.

 

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer von gewerblich tΣtigen Einzelunternehmern und Personengesellschaftern wird mit dem 1,8-fachen des jeweiligen Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet.

 

Tarifbegrenzung
Die Tarifbegrenzung fⁿr gewerbliche Einkⁿnfte ab 2001 entfΣllt. Im Gegenzug erfolgt eine Anrechnung des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer.

 

Auslandsreisekostenpauschale
Ab 2001 gelten neue Pauschalen fⁿr 58 LΣnder bzw. StΣdte.

 

BetriebsverΣu▀erung
Der halbe Steuersatz fⁿr BetriebsverΣusserungen oder -aufgaben nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder wegen dauernder BerufsunfΣhigkeit wird wieder eingefⁿhrt. Der Freibetrag betrΣgt 100.000 DM (bisher 60.000 DM). Der Stpfl. kann die Besteuerung mit dem halben Steuersatz beantragen. Ohne Antrag kommt weiterhin die sogenannte Fⁿnftel-Regelung zur Anwendung.

 

Neuer Steuertarif ab 2001
Der neue Steuertarif beginnt in der ersten Progressionszone mit einem Steuersatz von 19,9 % und mⁿndet in einen H÷chststeuersatz von 48,5 %. Der Grundfreibetrag erh÷ht sich von 13.499 DM auf DM 14.093 DM. Damit wird die ursprⁿnglich fⁿr 2002 vorgesehene Stufe des Steuerentlastungsgesetzes um 1 Jahr vorgezogen.

 

Halbeinkⁿnfteverfahren
Die Gewinnausschⁿttung einer Kapitalgesellschaft wird ab 2002 beim Anteilseigner nur zur HΣlfte angesetzt. Das Anrechnungsverfahren der K÷rperschaftsteuer gilt nicht mehr.
Achtung: Da bereits in der ErklΣrung 2001 das Halbeinkⁿnfteverfahren zu berⁿcksichtigen ist (z. B. fⁿr auslΣndische Kapitaleinkⁿnfte), muss das Formular KAP sowohl Einkⁿnfte gemΣ▀ Halbeinkⁿnfteverfahren als auch gemΣ▀ dem Anrechnungsverfahren berⁿcksichtigen.
Die KomplexitΣt der Erafassung von Kapitaleinkⁿnfte hat hierdurch erheblich zugenommen. Diese hΣlftige Besteuerung der Dividenden gilt nicht fⁿr einkommensabhΣngige Vergⁿnstigungen wie z.B. Arbeitnehmersparzulage, WohnungsbauprΣmie oder Eigenheimzulage. Hier wird weiterhin mit dem vollen Betrag gerechnet und auch der volle Werbungskostenbetrag angesetzt. Dies gilt auch bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage fⁿr die Kirchensteuer.

 

  
 

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