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Welche Programm- und SteuerΣnderungen sind bei der ErklΣrung 2001 zu beachten?
Das Programm folgt der Finanzamt-Vorgabe, die auf Seite 2 der
Anleitung zur EinkommensteuererklΣrung ver÷ffentlicht ist.
"Tragen Sie alle BetrΣge in DM ein. Sollten Sie Belege oder
Rechnungen in Euro erhalten haben, rechnen Sie diese BetrΣge
bitte in DM um. Der amtliche Umrechnungskurs fⁿr einen Euro
betrΣgt 1,95583 DM".
Berechnungergebnisse gibt das Programm in DM aus. Allein der
Gesamtbetrag wird (zusΣtzlich) in Euro angezeigt.
Die ▄bernahme der Vorjahresadaten wird selbstverstΣndlich angeboten.
Nur in einzelnen Bereichen, in denen das Finanzamt die Abfragen als Folge von
SteuerΣnderungen erheblich modifizierte (z.B. neue Entfernungspauschale, Kapitaleinkⁿnfte),
ist eine ▄bernahme nicht m÷glich.
Bei beruflichen Umzⁿgen gelten ab 2001 gro▀zⁿgigere Anrechnungen. Als Werbungskosten k÷nnen pauschal angesetzt werden:
Sonstige Kosten 2043 DM (Verh.), 1027 DM (Ledige), 452 DM (weitere Haushaltsmitglieder).
Ab dem 1.1.2001 werden die Aufwendungen fⁿr die Wege zwischen Wohnung und
ArbeitsstΣtte durch eine Verkehrsmittel unabhΣngige Entfernungspauschale
berⁿcksichtigt.
UnabhΣngig von dem tatsΣchlichen benutzten Verkehrsmittel k÷nnen fⁿr die ersten
10 Entfernungskilometer 0,70 DM und fⁿr jeden weiteren Kilometer 0,80 DM als
Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Entfernungspauschale ist grundsΣtzlich auf 10.000 DM begrenzt.
Ein h÷herer Betrag kann aber bei Benutzung eines PKW geltend gemacht werden.
Kilometersatz Dienstreise, EinsatzwechseltΣtigkeit
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Die pauschalen KilometersΣtze bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs zu
Dienstreisen, zu einer EinsatzwechseltΣtigkeit oder FahrtΣtigkeit betragen ab 2001 fⁿr
- Kraftwagen 0,58 DM (bisher 0,52 DM)
- Motorrad, Motorroller 0,25 DM (bisher 0,23 DM)
- Moped, Mofa DM 0,15 (bisher 0,14 DM )
- Fahrrad 0,07 DM (unverΣdert)
Einkommensgrenze bei volljΣhrigen Kindern
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Die Einkommensfreigrenze bei volljΣhrigen Kindern wurde von
13.500 DM auf 14.040 DM angehoben. Die Einkⁿnfte und Bezⁿge des Kindes
mⁿssen unterhalb dieser Grenze liegen, damit Ihnen die steuerlichen
Kindervergⁿnstigungen nicht verloren gehen.
Neu ist die Berⁿcksichtigung "besonderer Ausbildungskosten", die wie "Werbungskosten"
berⁿcksichtigt werden und somit das Einkommen eines Kindes verringern.
Der H÷chstbetrag fⁿr Unterhaltsleistungen an bedⁿrftige Personen erh÷ht sich
von 13.500 DM auf 14.040 DM.
Die Gewerbesteuer von gewerblich tΣtigen Einzelunternehmern und
Personengesellschaftern wird mit dem 1,8-fachen des jeweiligen
Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet.
Die Tarifbegrenzung fⁿr gewerbliche Einkⁿnfte ab 2001 entfΣllt. Im Gegenzug erfolgt eine Anrechnung
des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer.
Auslandsreisekostenpauschale
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Ab 2001 gelten neue Pauschalen fⁿr 58 LΣnder bzw. StΣdte.
Der halbe Steuersatz fⁿr BetriebsverΣusserungen oder -aufgaben nach Vollendung
des 55. Lebensjahres oder wegen dauernder BerufsunfΣhigkeit wird wieder
eingefⁿhrt. Der Freibetrag betrΣgt 100.000 DM (bisher 60.000 DM). Der Stpfl.
kann die Besteuerung mit dem halben Steuersatz beantragen. Ohne Antrag kommt
weiterhin die sogenannte Fⁿnftel-Regelung zur Anwendung.
Neuer Steuertarif ab 2001
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Der neue Steuertarif beginnt in der ersten Progressionszone mit einem Steuersatz
von 19,9 % und mⁿndet in einen H÷chststeuersatz von 48,5 %. Der Grundfreibetrag
erh÷ht sich von 13.499 DM auf DM 14.093 DM. Damit wird die ursprⁿnglich fⁿr 2002
vorgesehene Stufe des Steuerentlastungsgesetzes um 1 Jahr vorgezogen.
Die Gewinnausschⁿttung einer Kapitalgesellschaft wird ab 2002 beim Anteilseigner
nur zur HΣlfte angesetzt. Das Anrechnungsverfahren der K÷rperschaftsteuer gilt
nicht mehr.
Achtung:
Da bereits in der ErklΣrung 2001 das Halbeinkⁿnfteverfahren zu berⁿcksichtigen ist
(z. B. fⁿr auslΣndische Kapitaleinkⁿnfte), muss das Formular KAP sowohl Einkⁿnfte gemΣ▀
Halbeinkⁿnfteverfahren als auch gemΣ▀ dem Anrechnungsverfahren berⁿcksichtigen.
Die KomplexitΣt der Erafassung von Kapitaleinkⁿnfte hat hierdurch erheblich zugenommen.
Diese hΣlftige Besteuerung der Dividenden gilt nicht fⁿr einkommensabhΣngige
Vergⁿnstigungen wie z.B. Arbeitnehmersparzulage, WohnungsbauprΣmie oder
Eigenheimzulage. Hier wird weiterhin mit dem vollen Betrag gerechnet und auch
der volle Werbungskostenbetrag angesetzt. Dies gilt auch bei der Berechnung der
Bemessungsgrundlage fⁿr die Kirchensteuer.
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