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Wenn Sie einen Servicevertrag abgeschlossen haben, ist in den dortigen Bedingungen festgelegt, auf welche Services Sie in bezug auf das Programm einen Anspruch haben. Außerdem können Sie vermutete Programmfehler per Telefax, Post oder elektronisch (wenn verfügbar) melden. Ein Fehler ist als Codefehler definiert, wenn er eine dieser Folgen hat: (1) Datenverlust, (2) Regression einer unterstützten Funktion, Kompatibilitätsfehler bei einer wichtigen Anwendung oder einem Einheitentreiber, (3) häufige Alarmnachrichten oder Systemblockierungen, (4) gravierender Darstellungsfehler, (5) ein wesentlicher Teil der Hardware- oder Softwareumgebung funktioniert nicht. IBM untersucht den Fehlerbericht, und wenn IBM nach eigenem Ermessen zu der Feststellung kommt, daß eine Fehlerberichtigung erforderlich ist, kann IBM eine Fehlerberichtigung in Form eines FixPak oder einer Programmaktualisierung zur Verfügung stellen. IBM garantiert nicht, daß alle Fehler korrigiert werden können oder korrigiert werden. Entnehmen Sie der OS/2-Dokumentation, wie vermutete Programmfehler zu melden sind. IBM behält sich das Recht vor, die obengenannte Unterstützung jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen. |
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