Internationale
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
Teil
1 - Allgemeine Bestimmungen
LESEN SIE VOR DEM
VERWENDEN DES PROGRAMMS DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH.
IBM ERTEILT IHNEN DIE LIZENZ FÜR DIESES PROGRAMM NUR, WENN
SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIERT HABEN. DURCH
DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN
BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN IN DIESER
VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, GEBEN SIE DAS NICHT
VERWENDETE PROGRAMM UMGEHEND AN IBM BZW. DEN IBM WIEDERVERKÄUFER,
VON DEM SIE DAS PROGRAMM ERWORBEN HABEN, ZURÜCK. SIE
ERHALTEN DEN EVTL. BEREITS BEZAHLTEN BETRAG ZURÜCK.
Das
Programm ist Eigentum der International Business Machines
Corporation, einer ihrer Tochtergesellschaften (IBM) oder einem
Lieferanten von IBM; es ist urheberrechtlich geschützt und
wird lizenziert, nicht verkauft.
Unter "Programm"
sind im Sinne dieser Vereinbarung das Originalprogramm und alle
vollständigen oder teilweisen Kopien hiervon zu verstehen.
Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, seinen
Komponenten, Daten, akustischem/optischem Inhalt (z. B. Grafiken,
Text, Aufnahmen oder Bilder) und zugehörigem lizenziertem
Material.
Bestandteil dieser Vereinbarung sind Teil 1 -
Allgemeine Bestimmungen und Teil 2 - Länderspezifische
Bedingungen. Sie stellen die vollständige Vereinbarung für
die Verwendung dieses Programms dar. Die Bedingungen in Teil 2
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder
ergänzen.
1. Lizenz
Nutzung des
Programms
Sie erhalten von der IBM ein nicht
ausschließliches Recht zur Nutzung des Programmes.
Sie
sind berechtigt, 1) das Programm im Rahmen der erworbenen
Berechtigungen zu nutzen und 2) für den Verwendungsumfang
erforderliche Kopien zu erstellen und zu installieren, sofern Sie
den Copyrightvermerk und eventuelle andere Eigentumshinweise auf
jeder Kopie oder teilweisen Kopie des Programms anbringen.
Bei
Erwerb dieses Programms als Upgrade endet die Berechtigung zur
Nutzung des Programms, auf dessen Basis das Upgrade
erfolgte.
Sie verpflichten sich, daß jeder Benutzer
das Programm nur bestimmungsgemäß verwendet und die
Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Sie sind nicht
berechtigt, 1) das Programm in anderer Weise als hierin
beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) das Programm umzuwandeln (reverse assemble,
reverse compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; 3) Unterlizenzen für
das Programm zu erteilen und es zu vermieten oder zu
verleasen.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Sie
sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz
durch einen Berechtigungsnachweis für das Programm auf einen
Dritten zu übertragen, indem Sie den Berechtigungsnachweis
und eine Kopie dieser Vereinbarung und der gesamten Dokumentation
übergeben. Durch die Übertragung der Rechte und
Pflichten aus dieser Lizenz endet Ihre Berechtigung zur Nutzung
des Programms im Rahmen des Berechtigungsnachweises.
2.
Berechtigungsnachweis
Der Berechtigungsnachweis dient als
Beleg für die Berechtigung zur Nutzung dieses Programms und
für die Inanspruchnahme von Preisen für künftige
Programm-Upgrades (falls angekündigt) und möglichen
Sonder- oder Werbeaktionen.
3. Gebühren und
Abgaben
Je nach Nutzung des Programms wird die Berechnung
festgelegt und im Berechtigungsnachweis nachgewiesen. Die
Gebühren richten sich nach der berechtigten Nutzung. Wenn
Sie den Nutzungsumfang erweitern wollen, verständigen Sie
IBM oder deren Wiederverkäufer. Die Erweiterung ist
gebührenpflichtig. Bereits fällige oder bezahlte
Beträge werden weder gutgeschrieben noch
zurückerstattet.
Werden außer den
nettoumsatzabhängigen Abgaben weitere Abgaben, Steuern oder
Gebühren auf das von IBM im Rahmen dieser Vereinbarung zur
Verfügung gestellte Programm erhoben, erklären Sie sich
einverstanden, den von IBM mitgeteilten Betrag zu entrichten oder
eine Befreiungsbescheinigung vorzulegen.
4.
Gewährleistung
VORBEHALTLICH EINER GESETZLICHEN
GEWÄHRLEISTUNG, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, GIBT
DIE IBM FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG. IBM
GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DAS PROGRAMM DATUMSANGABEN DES 20.
UND 21. JAHRHUNDERTS RICHTIG VERARBEITET, AUSGIBT ODER
EMPFÄNGT.
Dieser Ausschluß gilt auch für
alle Unterlieferanten, Lieferanten und Programmentwickler von IBM
(die zusammenfassend "Lieferanten" genannt
werden).
Für Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber
von Fremdprogrammen gelten deren Gewährleistungsbedingungen.
5.
Haftungsbeschränkung
IBM HAFTET NICHT FÜR
SPEZIELLE MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE
GESCHÄFTLICHE FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEM
GEWINN ODER ENTGANGENEN EINSPARUNGEN), SELBST WENN DIE IBM ODER
IHR WIEDERVERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN
NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHÄDEN,
SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE NICHT
ANWENDBAR SEIN MÖGEN.
6. Allgemein
Keine
Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte, die gesetzlich unabdingbar sind.
IBM
kann Ihre Lizenz beenden, wenn Sie die Bedingungen in dieser
Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, das Programm und alle Kopien hiervon sofort zu
zerstören.
Sie verpflichten sich, die geltenden
Exportgesetze und -bestimmungen einzuhalten.
Sie und IBM
verpflichten sich im Rahmen dieser Vereinbarung zu einer
Verjährungsfrist von zwei Jahren nach Eintreten des
Klagegrunds. Gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
Weder
Sie noch IBM sind verantwortlich für nicht erfüllte
Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt.
IBM stellt
keinen Programmservice oder technische Unterstützung zur
Verfügung, wenn dies IBM nicht anderweitig bestimmt.
Diese
Lizenz unterliegt der Gesetzgebung des Landes, in dem das
Programm erworben wurde. Ausgenommen hiervon sind die folgenden
Länder: (1) In Australien unterliegt die Lizenz der
Gesetzgebung des Staates oder Territoriums, in dem das Programm
erworben wurde; (2) in Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina,
Bulgarien, Georgien, der Bundesrepublik Jugoslawien, Kasachstan,
Kirgisien, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Rußland, der
Slowakei, Slowenien, Tschechien, der Ukraine, Ungarn und
Weißrußland unterliegt die Lizenz der Gesetzgebung
Österreichs; (3) in Großbritannien unterliegt diese
Lizenz der Gesetzgebung Englands und fällt in die alleinige
Zuständigkeit der englischen Gerichte; (4) in Kanada
unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung der Provinz Ontario, und
(5) in den Vereinigten Staaten, Puerto Rico und der Volksrepublik
China unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung des Staates New
York.
Teil 2 - Länderspezifische
Bedingungen
AUSTRALIEN:
Gewährleistung
(Abschnitt 4):
Folgende Absätze wurden in diesen
Abschnitt aufgenommen:
Auch wenn IBM keine Gewährleistung
gibt, können Sie gewisse Rechte aus dem Trade Practices Act
von 1974 oder aus anderen Gesetzen haben, die nur im Rahmen des
geltenden Rechts gewährt werden.
Haftungsbeschränkung
(Abschnitt 5):
Folgende Absätze wurden in diesen
Abschnitt aufgenommen:
Verletzt IBM eine Maßgabe
oder ein Gewährleistungsrecht aus dem Trade Practices Act
von 1974, beschränkt sich die Haftung von IBM auf die
Reparatur oder den Ersatz von Waren oder die Lieferung von
gleichwertigen Waren. Wenn die Produkte normalerweise für
persönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt werden
oder die Voraussetzung oder Garantie zur Verschaffung von
Eigentum oder das Recht zum Verkauf betroffen sind, finden die
Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer keine
Anwendung.
DEUTSCHLAND:
Gewährleistung
(Abschnitt 4):
Folgende Absätze wurden in diesen
Abschnitt aufgenommen:
Die Gewährleistung für
Programme beträgt sechs Monate ab dem Tag der
Lieferung.
Wenn ein Programm ohne Spezifikationen
geliefert wird, übernimmt IBM nur die Gewährleistung,
daß die Programminformationen das Programm richtig
beschreiben und daß das Programm entsprechend der
Programminformationen verwendet werden
kann.
Haftungsbeschränkung (Abschnitt 5):
Folgende
Absätze wurden in diesen Abschnitt aufgenommen:
Die
in diesen Nutzungsbedingungen genannten Beschränkungen und
Ausschlüsse gelten nicht für Schäden, die durch
IBM vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
wurden. IBM haftet für zugesicherte Eigenschaften. Die
Haftungshöchstsumme beträgt eine Million DM. Die IBM
haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
INDIEN:
Allgemein (Abschnitt
6):
Der vierte Abschnitt wird wie folgt ersetzt:
Wenn
die Ansprüche gegen den Vertragspartner nicht innerhalb von
zwei Jahren gerichtlich oder auf anderer Rechtsgrundlage geltend
gemacht werden, sind sie verwirkt, und der Anspruchsgegner ist
hinsichtlich dieser Ansprüche von der Leistungspflicht
befreit.
IRLAND:
Gewährleistung (Abschnitt
4):
Folgende Absätze wurden in diesen Abschnitt
aufgenommen:
Alle gesetzlichen Bedingungen, einschließlich
aller stillschweigend gültigen Gewährleistungsansprüche,
sind ausgeschlossen, es sei denn, sie werden in diesem Vertrag
ausdrücklich erwähnt. Insbesondere sind stillschweigend
gültige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen,
die aus dem "Sale of Goods Act 1893" oder dem "Sale
of Goods and Supply of Services Act 1980" hergeleitet
werden.
ITALIEN:
Haftungsbeschränkung
(Abschnitt 5):
Dieser Abschnitt wird durch folgenden
Absatz ersetzt:
Unbeschadet unabdingbarer gesetzlicher
Regelungen ist IBM nicht für eventuelle Schäden
haftbar.
NEUSEELAND:
Gewährleistung
(Abschnitt 4):
Folgende Absätze wurden in diesen
Abschnitt aufgenommen:
Auch wenn IBM keine Gewährleistung
gibt, können Sie gewisse Rechte aus dem Consumer Guarantees
Act von 1993 oder aus anderen Gesetzen haben, die unabdingbar
sind. Der Consumer Guarantees Act von 1993 ist bei Waren und
Dienstleistungen von IBM nicht anwendbar, wenn Sie die Waren oder
Dienstleistungen zu Geschäftszwecken gemäß diesem
Gesetz benötigen.
Haftungsbeschränkung
(Abschnitt 5):
Folgende Absätze wurden in diesen
Abschnitt aufgenommen:
Wenn die Programme nicht für
Geschäftszwecke wie im Consumer Guarantees Act von 1993
definiert verwendet werden, gelten die Haftungsbeschränkungen
dieser Ziffer nur insoweit, wie sie in diesem Gesetz beschrieben
sind.
VOLKSREPUBLIK CHINA
Gebühren
(Abschnitt 3):
Folgende Absätze wurden in den
Abschnitt aufgenommen:
Sämtliche Bankgebühren,
die innerhalb der Volksrepublik China anfallen, trägt der
Kunde, solche, die außerhalb anfallen, trägt die
IBM.
GROSSBRITANNIEN:
Haftungsbeschränkung
(Abschnitt 5):
Folgender Absatz wurde in diesen Abschnitt
am Ende des ersten Absatzes aufgenommen:
Die
Haftungsbeschränkung ist nicht anwendbar bei Verstößen
gegen Pflichten von IBM aufgrund Section 12 des Sale of Goods Act
von 1979 oder Section 2 des Supply of Goods and Services Act von
1982.
Z125-5589-01 (10/97)
LIZENZINFORMATIONEN
Für
die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten
zusätzlich zu den Bedingungen in International License
Agreement for Non-warranted Programs die folgenden
Vertragsbedingungen.
Programmname: Netscape Communicator
4.61 for OS/2 Warp Programmnummer: N/A Garantie:
1 Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: 2
ERLÄUTERUNG DER
VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Garantie: Für das Programm
gibt es eine Geldrückgabegarantie. Wenn Sie aus irgendeinem
Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind, können Sie es
an die Bezugsquelle zurückgeben (IBM oder Wiederverkäufer).
Sie erhalten den Kaufpreis zurück. "1"
bedeutet, daß die Geldrückgabegarantie für dieses
Programm 30 Tage gültig ist. "2" bedeutet, daß
die Geldrückgabegarantie für dieses Programm 2 Monate
gültig ist.
Berechtigung zur Nutzung auf
Heimcomputer/tragbarem Computer: "1" bedeutet, daß
das Programm auf der primären Maschine und einer anderen
Maschine installiert werden darf, vorausgesetzt, daß das
Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt
wird. "2" bedeutet, daß Sie dieses Programm
nicht auf einen anderen Computer kopieren und dort verwenden
dürfen, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu
zahlen.
Angegebene Betriebsumgebung
Die
Programmspezifikationen und Informationen zur angegebenen
Betriebsumgebung befinden sich in der Begleitdokumentation zu dem
Programm, wie z. B. dem
Installations-/Benutzerhandbuch.
Programmspezifische
Bedingungen
Sie sind zur Nutzung dieses PROGRAMMS nur
berechtigt, wenn Sie eine gültige Lizenz von OS/2 Warp 4,
OS/2 Warp Server Version 4, OS/2 Warp Server Advanced Version 4,
OS/2 Warp Server Advanced SMP Feature, OS/2 Warp Server for
e-business oder WorkSpace On-Demand 2 besitzen. Für jede
Lizenz von OS/2, die Sie besitzen, dürfen Sie eine Kopie des
PROGRAMMS zur Verwendung mit dieser lizenzierten Kopie erstellen.
Der Copyrightvermerk muß auf allen Kopien des PROGRAMMS
enthalten sein. Die Nutzung jeder Kopie des PROGRAMMS unterliegt
den Bedingungen dieser Vereinbarung. IBM stellt keinen
Programmservice oder technische Unterstützung für das
PROGRAMM zur Verfügung. Das Eigentumsrecht an dem
PROGRAMM geht nicht auf Sie über. DAS PROGRAMM IST NICHT
FEHLERRESISTENT UND WURDE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DEN
WIEDERVERKAUF ALS ON-LINE-STEUEREINRICHTUNG FÜR GEFÄHRLICHE
UMGEBUNGEN ENTWORFEN, PRODUZIERT ODER GEPLANT, DIE EINE
FEHLERFREIE AUSFÜHRUNG ERFORDERN, WIE ZUM BEISPIEL BEI
NUKLEAREN EINRICHTUNGEN, FLUGZEUGSTEUERUNGEN,
KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, BEI DER FLUGVERKEHRSSICHERUNG, IN
LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN ODER IN WAFFENSYSTEMEN, BEI DENEN
DAS VERSAGEN DES PROGRAMMS DIREKT ZUM TOD, ZU SCHÄDEN AN
PERSONEN, GEGENSTÄNDEN ODER DER UMWELT FÜHREN KÖNNTE
("RISIKOREICHE AKTIVITÄTEN"). IBM, NETSCAPE UND
IHRE LIEFERANTEN GEWÄHREN KEINE STILLSCHWEIGENDE ODER
AUSDRÜCKLICHE ZUSICHERUNG DER EIGNUNG FÜR RISIKOREICHE
AKTIVITÄTEN.
Document Form Number:
N/A Document Part Number: N/A
Ich
akzeptiere die Lizenzvereinbarung. Das Produkt herunterladen.
Ich
akzeptiere die Lizenzvereinbarung nicht. Zurück zur
Produktbeschreibung.
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