Nachunternehmervertrag und Checkliste zur Risikobegrenzung bei Subunternehmerverträgen

z.jpg (4680 Byte)doc.jpg (5378 Byte)

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Anmerkungen:

Fachkräftemangel, Kostendruck und Nachfrageverhalten zwingen zuweilen auch traditionelle Bauunternehmer (Hauptunternehmer) zur Beschäftigung von Subunternehmern. Hier gilt es vor allem darauf zu achten, daß der Anschein einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung am Bau vermieden wird.
Das Wesen der Subunternehmerbeschäftigung besteht hierbei darin, daß der Auftragnehmer (Hauptunternehmer) Teilleistungen des von ihm übernommenen Werkvertrags an einen anderen Unternehmer (Subunternehmer, Nachunternehmer) zur Ausführung weitergibt. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, daß das Personal des Subunternehmers zur besseren Kontrolle weitgehend in das eigene bewährte Team am Bau integriert wird, was im Ergebnis zur Annahme einer am Bau verbotenen Arbeitnehmerüberlassung führen kann. Daher sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, mit dem Subunternehmer einen schriftlichen Werkvertrag (Nachunternehmervertrag) abzuschließen.

Falls kein schriftlicher Vertrag vorliegt, besteht immer die Gefahr, daß den Beteiligten die am Bau in jedem Fall verbotene und mit schwerwiegenden nachteiligen Rechtsfolgen verbundene Arbeitnehmerüberlassung vorgeworfen wird (z.B. Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, Haftung des Entleihers für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, Haftung des Entleihers für nicht abgeführte Lohnsteuer).
Um diese negativen Folgen nach Möglichkeit auszuschließen, wurde die nachfolgende Checkliste geschaffen. Um es aber vorab zu sagen: Der im Anschluß an die Checkliste abgedruckte Text für einen Werkvertrag (Nachunternehmervertrag) ist nur eine Kurzfassung und dient vor allem dazu, die zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen im Notfall auch beweisen zu können.

Anschließend noch ein wichtiger Hinweis: Absolute Sicherheit kann ein Vertragsmuster allein nicht bieten. Werkvertragstext und Vertragsdurchführung sollten daher nicht von einander abweichen, denn die rechtliche Beurteilung erfolgt im Zweifel nach der tatsächlichen Vertragsdurchführung. Vor Scheinverträgen muß daher eindringlich gewarnt werden. Folgende Punkte müssen Sie stets bejahen können, auch nach längerer Zusammenarbeit:


Checkliste:

1. Die Arbeitskräfte des Subunternehmers arbeiten nicht nach Anweisung des Hauptunternehmers oder seines Bauleiters/Poliers.
2. Rügen werden nicht vom Bauleiter/Polier des Hauptunternehmers direkt an die Arbeitskräfte des Subunternehmers erteilt.
3. Die Arbeitskräfte des Subunternehmers werden nicht in den Betrieb des Hauptunternehmers eingegliedert (z.B. Tragen von Arbeitskleidung des Hauptunternehmers, Teilnahme an Betriebsfeiern).
Nochmals: Widersprechen sich Vertragsinhalt und praktische Durchführung, so ist die tatsächliche Durchführung des Vertrags maßgebend, sofern die auf Seiten der Vertragsparteien zum Vertragsabschluß berechtigten Personen die abweichende Vertragspraxis kannten und sie zumindest geduldet haben. Hierbei treten die Rechtsfolgen einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung ohne Rücksicht darauf ein, ob sich das Vorliegen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags bereits aus den ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien oder erst aus der davon abweichenden tatsächlichen Vertragsdurchführung ergibt und ob der Vertragsarbeitgeber seine Arbeitgeberpflichten gegenüber seinen in dem Betrieb des Dritten eingesetzten Arbeitnehmern korrekt erfüllt.

Checkliste zur Risikobegrenzung bei Subunternehmerverhältnissen

Ausgangslage: Nur wenn der Subunternehmer selbständiger Unternehmer im Sinne des Sozialversicherungs- und Steuerrechts ist, besteht für den Hauptunternehmer keine Gefahr, für Sozialversicherungsbeiträge oder Steuerforderungen in Anspruch genommen zu werden.

1. Weiß ich genug über den möglichen Subunternehmer?
1.1 Hat der Subunternehmer ein Gewerbe angemeldet?
ja Belegt durch: Bescheinigung/Kopie der Gewerbeanmeldung oder Telefonat mit der Stadt/Gemeinde . . . (Ordnungsamt/Gewerbeamt) vom . . .

Damit besteht zumindest ein Betrieb!
1.2 Ist der Subunternehmer eingetragen in der Handwerksrolle mit dem maßgeblichen Handwerk?
Handwerkskammer . . . für . . .

ja oder

in das Verzeichnis der "handwerksähnlichen Gewerbe" - entsprechend dem auszuführenden Gewerk?
ja Vorstehendes belegt durch Handwerkskarte oder Telefonat mit der Kreishand- werkerschaft/Handwerkskammer (Handwerksrolle) vom . . . mit . . .
Nur so kann der Vorwurf der Begünstigung einer handwerksrechtlichen Ordnungswidrigkeit ausgeschlossen werden;

1.3 Liegt eine Mitgliedsbescheinigung der Bau-Berufsgenossenschaft vor?
Ist diese nicht älter als einen Monat ja Beitragsforderungen sind nur so ausgeschlossen!
1.4 Hat der Betrieb Arbeitnehmer sozialversichert?
ja Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK/IKK liegt vor oder ja Telefonat mit . . .
Nur wenn die 4 vorstehenden Fragen mit "ja" beantwortet worden sind, stellt sich die Frage unter Ziffer 2.
2. Habe ich mit dem Subunternehmer als "richtige" vertragliche Regelung einen Nachunternehmervertrag?

Das Subunternehmerverhältnis zeichnet sich dadurch aus, daß sich der Subunternehmer dazu verpflichtet, gegenüber einem Hauptunternehmer für diesen in Form eines Werkvertrages mit eigenen Arbeitskräften unter Zurverfügungstellung von Materialien und Maschinen einen bestimmten Abschnitt eines Gesamtwerkes zu erstellen.
Wenn Sie die vorstehenden 6 Punkte mit "zutreffend" beantworten können, spricht alles für die richtige "Vertragsform" des Werkvertrages, der zur Beweissicherung unbedingt schriftlich zu schließen ist (siehe nachfolgende Kurzfassung). Hierbei wird davon ausgegangen, daß der Subunternehmer dem Hauptunternehmer ein entsprechendes Angebot macht.



Nachunternehmervertrag


Baumaßnahme . . . in . . .

1. Gegenstand dieses Angebots ist die Ausführung folgender Arbeiten:
. . .

2. Hiermit bietet die Fa. . . . als Subunternehmer der Fa. . . . als Hauptunternehmer
die Ausführung der obigen Leistungen an zu folgenden Einheitspreisen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.
3. Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
a) Leistungsbeschreibung
b) die VOB/B und VOB/C
c) die Angaben der Checkliste, für deren Richtigkeit der Subunternehmer garantiert


4. Außerdem gelten die nachstehend aufgeführten besonderen Vertragsbedingungen:
a) Die Ausführung ist zu beginnen am . . . (Datum).
b) Die Arbeiten sind innerhalb von . . . Werktagen nach Ausführungsbeginn fertigzustellen.
c) Abschlagszahlungen werden wie folgt geleistet: . . .




. . ., den . . 199...            . . .
                    ( für die Fa. des Subunternehmers)



Auftrag


Hiermit erteilen wir Ihnen den Auftrag für das obige Objekt.


. . .                      . . .
(Ort, Datum)                 (Unterschrift)