Mustertext:
Generalunternehmervertrag
zwischen
der Bauherrengemeinschaft . . . (Bezeichnung) in . . . (Ort), vertreten durch den
Treuhänder . . . (Name, ggf. Berufsbezeichnung, Anschrift)
- nachfolgend Auftraggeber genannt
und
der Bauunternehmung . . . (Name/Firma, Anschrift)
- nachfolgend Auftragnehmerin genannt -
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Auftraggeber beabsichtigt, in eigenem Namen und für eigene Rechnung auf dem
Grundstück . . . (Anschrift) (eingetragen im Grundbuch von . . . - Ort - Bl. . . .,
Flurst.-Nr. . . .) eine Eigentumswohnanlage mit . . . Wohnungen und . . . Büros sowie
anteilige Gemeinschaftseinrichtungen und Außenanlagen zu errichten.
1.2 Inhalt und Umfang der Leistungen der Auftragnehmerin bestimmen sich gemäß den in §
2 dieses Vertrages aufgeführten Vertragsgrundlagen.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind ergänzend zu diesem Werkvertrag, und zwar bei Widersprüchen in
der nachstehenden Reihenfolge:
a) die Ausschreibung des Architekten des Auftraggebers . . . (Name, Ort) vom . . . (Datum)
nebst Nachträgen;
b) die Pläne zum Baugesuch vom . . . (Datum) mit Nachträgen;
c) das Angebot der Auftragnehmerin (mit Leistungsverzeichnis) vom . . . (Datum);
d) die VOB in der jeweils geltenden Fassung (sofern sich aus diesem Vertrag nichts
Gegenteiliges ergibt);
e) ergänzend die Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB;
f) der Terminplan vom . . . (Datum);
g) der Zahlungsplan vom . . . (Datum);
h) die Baugenehmigung mit den baurechtlich genehmigten Plänen im Maßstab 1 : 100 nebst
Auflagen und eventuellen Nachträgen.
§ 3 Vertragszweck
Die Auftragnehmerin errichtet das genannte Bauvorhaben schlüsselfertig entsprechend
diesem Vertrag und den in § 2 genannten Vertragsgrundlagen einschließlich aller
Nebenarbeiten, die für die schlüsselfertige Erstellung des Vertragsgegenstandes
erforderlich sind.
§ 4 Vergütung
4.1 Für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erhält die Auftragnehmerin
eine Vergütung in Höhe von DM . . . (in Worten: Deutsche Mark . . .) zuzüglich der bei
Schlußabnahme geltenden Mehrwertsteuer. Diese Vergütung ist ein Pauschalfestpreis. Bei
Zahlung innerhalb von 14 Tagen werden 2% Skonto gewährt; für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Einganges an.
Der Festpreis versteht sich für die fertige Leistung nach diesem Vertrage einschließlich
aller Kosten für Materialien, Geräte, Löhne, Lohnnebenkosten, Gebühren, Prüfkosten
usw., auch soweit in den Vertragsgrundlagen nicht im einzelnen aufgeführt.
Nachforderungen sind auch für den Fall außergewöhnlicher Steigerungen von Material-
oder Lohnkosten ausgeschlossen.
4.2 Mehr- oder Minderkosten bei der Auftragnehmerin sind auf den Pauschalfestpreis ohne
Einfluß. Tag- oder Stundenlohnarbeiten werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn
diese werden ausdrücklich von der AG schriftlich angeordnet.
4.3 Auch Rechenfehler und sonstige Irrtümer in der Preisermittlung und Einschätzung des
Bestandes durch die Auftragnehmerin bedingen keinerlei Änderungen des
Pauschalfestpreises.
4.4 Bauleistungen, die gemäß diesem Vertrag und seinen Grundlagen (vgl. § 2) vom
Auftraggeber nicht angeordnet oder schriftlich genehmigt wurden, können in der Abrechnung
nicht besonders geltend gemacht werden, auch wenn sie werterhöhend für das Bauwerk sein
sollten. Alle vom Auftraggeber angeordneten zusätzlichen Leistungen und auch
Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4.5 Mehrkosten nach Nr. 4.4 Satz 2, die nur das (künftige) Sondereigentum eines Bauherrn
betreffen, trägt dieser allein. Mehrkosten hinsichtlich Gemeinschaftseigentums sind von
den Bauherren im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile am Grundstück zu tragen.Für den
Pauschalfestpreis haftet der Auftraggeber nicht gesamtschuldnerisch, sondern entsprechend
ihren Miteigentumsanteilen am Grundstück.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
5.1 Die Auftragnehmerin ist für sämtliche Arbeiten gegenüber dem Auftraggeber
federführend und verantwortlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihrerseits
qualifizierte Neben- oder Subunternehmer zu beauftragen, die ggf. jeweils unmittelbar nach
ihrer Beauftragung der AG mitzuteilen sind.
5.2 Die Auftragnehmerin übernimmt gegenüber dem Auftraggeber - auch für
Erfüllungsgehilfen wie etwaige Neben- und Subunternehmer und andere am Bauvorhaben
Beteiligte - die volle Gewährleistung nach den Bestimmungen des BGB. Die Verfolgung und
Beseitigung von Gewährleistungsmängeln ist Sache der AN. Die zur Durchsetzung etwaiger
Ansprüche gegen Dritte notwendigen Auskünfte, Unterlagen und Ähnliches sind der AG auf
Verlangen herauszugeben.
5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre. Mängel sind in angemessener Frist zu
beseitigen. Geschieht das nicht, kann der Auftraggeber sie durch eine andere Firma auf
Kosten der Auftragnehmerin beheben lassen. Die Gewährleistung beginnt mit der
behördlichen Schlußabnahme.
5.4 Die Auftragnehmerin erbringt auf ihre Kosten bei Abschluß dieses Vertrages zur
Absicherung aller ihrer sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen eine selbstschuldnerische
Bürgschaft einer als Zollbürge zugelassenen deutschen Bank in Höhe von DM . . . (in
Worten: Deutsche Mark . . .); in der Bürgschaft wird auf die Rechte nach §§ 768, 770
und 771 BGB verzichtet. Die Bürgschaft ist an den Vertreter des Auftraggebers zu
übergeben und binnen 14 Tagen nach behördlicher Schlußabnahme an die Auftragnehmerin
zurückzugeben.
§ 6 Neben- und Subunternehmer
Die Auftragnehmerin wird Neben- bzw. Subunternehmer sowie andere am Bauvorhaben Beteiligte
für die Fälle des § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B verpflichten, die mit ihr geschlossenen
Verträge ggf. auch mit dem Auftraggeber fortzusetzen, und wird in diesem Falle dem
Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte, Unterlagen und Ähnliches auf Verlangen zur
Verfügung stellen.
§ 7 Verpflichtung und Risiken des AN
7.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die in Nr. 1.1 genannte Eigentumswohnanlage in
technisch einwandfreier und sachgemäßer Ausführung komplett schlüsselfertig und
bezugsfertig nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Bautechnik, nach den
jeweils geltenden DIN-Vorschriften sowie wärme- und schalltechnischen Normen zu
erstellen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist auf Verlangen nachzuweisen. Fordern
Regeln der bautechnischen Praxis bestimmte Eigenschaften von Materialien oder Leistungen,
gelten diese als vertraglich zugesichert. Die Leistung gemäß Satz 1 umfaßt sämtliche
Aufwendungen, die zur Erfüllung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen
notwendig und nützlich sind.
7.2 Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, noch vor Baubeginn den Abschluß oder das
Bestehen einer ausreichenden Bauwesen- und Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene
Rechnung dem Auftraggeber nachzuweisen. Deren Unterhaltung bis zur Abwicklung des
Bauvorhabens ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
7.3 Der gesamte Geschäfts- und Schriftverkehr der Auftragnehmerin in Erfüllung dieses
Vertrages ist mit dem Treuhänder als Vertreter des Auftraggeber zu führen.
7.4 Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB. Die Auftragnehmerin trägt allein das
Risiko der vertragsgemäßen Fertigstellung des Bauvorhabens, soweit nicht dieses Risiko
durch Gebäudeversicherung bzw. Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
7.5 Die örtlichen Verhältnisse der Nachbargrundstücke und des Baugrundstückes
einschließlich dessen Zustandes sind der Auftragnehmerin bekannt und bei Vertragsschluß
von ihr berücksichtigt.
7.6 Muß die Auftragnehmerin zur Durchführung ihrer Arbeiten teilweise
Nachbargrundstücke in Anspruch nehmen, so ist es Sache und Risiko der AN, die hierfür
erforderlichen Genehmigungen zu erwirken und die etwaigen Kosten zu tragen.
§ 8 Termine
8.1 Die Auftragnehmerin beginnt mit den Bauarbeiten am . . . (Datum).
8.2 Die Auftragnehmerin hat einen Terminplan für den vorgesehenen Baufortschritt
(Bauzeitenplan) der AG übergeben. Die Zwischentermine dürfen von der Auftragnehmerin um
nicht mehr als drei Wochen überschritten werden.
8.3 Der Vertragsgegenstand ist spätestens am . . . (Datum) bezugsfertig zu übergeben.
Der Vertragsgegenstand ist dann bezugsfertig, wenn er bis auf geringfügige
Mängelbeseitigungsarbeiten, die die Tauglichkeit für seine Bewohner allenfalls
unerheblich herabsetzen, fertiggestellt ist. Hierzu gehört auch die volle Benutzbarkeit
der Nebenräume. Die Bezugsfertigkeit wird auf Verlangen der Auftragnehmerin oder des
Auftraggebers gemeinsam festgestellt und protokolliert.
8.4 Kommt die Auftragnehmerin mit ihren Leistungen trotz schriftlicher Mahnung in Verzug,
kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf angemessener Nachfrist die restlichen
Arbeiten anderweitig an Dritte zu Lasten der Auftragnehmerin vergeben.
8.5 Das Vertragsstrafeversprechen gemäß Nr. 8.6 dieses Vertrages bleibt durch die
Vergabe von Arbeiten an Dritte unberührt.
8.6 Wird der Vertragsgegenstand nicht bis am . . . (Datum) fertig übergeben, hat die
Auftragnehmerin für jeden Kalendertag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von DM . . . (Betrag) zu zahlen; § 11 Nr. 2 VOB/B findet keine Anwendung.
§ 9 Sonderwünsche
9.1 Der Auftraggeber sowie ihre einzelnen Mitglieder können über den Treuhänder
Sonderwünsche äußern, die von der Auftragnehmerin gemäß den Bestimmungen dieses
Vertrages auszuführen sind, wenn sie schriftlich vorgelegt wurden und soweit sie
technisch möglich sind. Die Festsetzungen dieses Vertrages bleiben im übrigen
unberührt.
9.2 Der Auftragnehmerin bemüht sich, Sonderwünsche des Auftraggebers gesammelt nach
einzelnen Gewerken vorzulegen, und zwar grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor
Ausführung der entsprechenden Arbeiten.
9.3 Zusätzliche Leistungen aufgrund von Sonderwünschen sind gesondert abzurechnen.
9.4 Die entsprechenden Kosten sind unter Abzug eventueller Gutschriften mit dem
Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Arbeiten schriftlich festzulegen und
von der Auftragnehmerin spätestens mit der Schlußabrechnung für jede Wohn- bzw.
Gewerbeeinheit gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 10 Zahlungen
10.1 Der Pauschalfestpreis kann in Raten gemäß Zahlungsplan entsprechend dem jeweiligen
Baufortschritt angefordert werden.
10.2 Für die Dauer von fünf Jahren nach behördlicher Abnahme wird eine Sicherheit in
Höhe von 5% des Pauschalfestpreises ohne Mehrwertsteuer wie folgt geleistet:
5% der Nettoabrechnungssumme können vom Auftraggeber mit der Schlußzahlung einbehalten
werden.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diesen Einbehalt durch unwiderrufliche
selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zollbürge zugelassenen deutschen Bank
abzulösen.
§ 11 Abnahme
11.1 Jede Abnahme ist mindestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Termin von der
Auftragnehmerin dem Auftraggeber anzuzeigen. Für jede Abnahme ist ein schriftliches
Protokoll zu fertigen, in dem etwaige Mängel und Restarbeiten schriftlich zu vermerken
sind. Das Protokoll ist von beiden Parteien oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Außenanlagen können gesondert abgenommen werden. Die im Protokoll festgestellten
Mängel und Restarbeiten sind mit einer Frist von drei Wochen zu erledigen und danach
erneut abzunehmen. Wird bei dieser erneuten Abnahme festgestellt, daß der
Beseitigungsversuch erfolglos war, findet Satz 5 entsprechende Anwendung.
11.2 Eine Abnahme gilt als ohne Beanstandung erfolgt, wenn und soweit der Auftraggeber
einen Abnahmetermin nicht wahrnimmt, der ihm mindestens drei Wochen im voraus bekannt
gemacht wurde.
§ 12 Änderungen - Streitigkeiten
12.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage gehen in allen Fällen unter gleichen
Bedingungen wie nach diesem Vertrage auf etwaige Rechtsnachfolger des Auftraggebers und
der Auftragnehmerin über.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesem
Schriftformerfordernis kann seinerseits nur durch schriftliche Vereinbarung freigestellt
werden.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der in Bezug genommenen
Unterlagen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind in diesem Falle durch solche
gültigen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommen.
12.4 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist . . . (Ort).
12.5 Als Gerichtsstand wird . . . (Ort) vereinbart.
. . .
(Ort, Datum)
. . .
. . .
(Unterschrift des Auftraggebers) (Unterschrift der Auftragnehmerin)
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