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Bearbeitungsvertrag
Zwischen
Herrn/Frau/der Firma : ................................................................
Straße / Postfach : ................................................................
in :
................................................................
vertreten durch
Herrn/Frau/der Firma : ......................................- als Treuhänder -
Straße / Postfach : ................................................................
in :
................................................................ (Besteller)
und
den/dem/der :
................................................................
Straße / Postfach : ................................................................
in :
................................................................ (Bearbeiter)
wird folgender
Bearbeitungsvertrag
geschlossen.
§ 1 Gegenstand
Der Besteller überträgt dem Bearbeiter die nach den Plänen Anlage Nr. 1 bis 4 dieses
Vertrages bezeichneten Maurerarbeiten auf der Baustelle in . . . (genaue Bezeichnung).
§ 2 Ausführung
(1) Die Arbeiten haben folgende Qualitätsnormen zu erfüllen: . . .
(2) Die Arbeiten gemäß § 1 sind bis zum . . . (Datum) abzuschließen.
§ 3 Vergütung
Der Bearbeiter erhält für die unter § 1 dieses Vertrages genannten Arbeiten einen
Pauschallohn von DM . . . (Betrag), der mit der Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten
durch den Besteller fällig ist.
§ 4 Abnahme, Nachbesserung
(1) Der Besteller hat das Werk nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Entsprechen
die ausgeführten Arbeiten nach § 1 dieses Vertrages nicht den in § 2 Absatz 1
aufgeführten Normen, hat der Besteller dies innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach
Fertigstellung durch eingeschriebenen Brief zu rügen und Nachbesserung durch den
Bearbeiter zu verlangen. Erfolgt keine Rüge innerhalb der vorstehenden Frist, gelten die
Arbeiten als genehmigt.
(2) Ist die Mängelrüge berechtigt und führt der Bearbeiter im Falle der fristgemäßen
Rüge die Nachbesserungsarbeiten nicht innerhalb von 14 Kalendertagen durch, ist der
Besteller berechtigt, einen Dritten mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen und die
hierfür entstehenden branchenüblichen Kosten vom Pauschallohn nach § 3 dieses Vertrages
in Abzug zu bringen.
(3) Zur Feststellung der Frage, ob die Arbeiten nach § 1 dieses Vertrages die
Qualitätsnormen nach § 2 Absatz 1 dieses Vertrages aufweisen, sowie hinsichtlich der
Branchenüblichkeit der für eine eventuelle Nachbesserung durch einen Dritten nach Absatz
2 in Ansatz zu bringenden Kosten unterwerfen sich die Vertragspartner dem Schiedsgutachten
des Sachverständigen . . . (Name, Anschrift).
§ 5 Anwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Die Vertragsparteien sind sich einig, daß ihre jeweiligen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auf diesen Vertrag keine Anwendung finden. Im Falle gerichtlicher
Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des Gerichts in . . . vereinbart.
. . . . . .
(Ort, Datum) (Unterschriften der Vertragspartner)
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