Bau-Werkvertrag (Kurzform)

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b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Bauvertrag


Zwischen

Herrn/Frau/der Firma : ................................................................    
Straße / Postfach : ................................................................    
in            : ................................................................   
vertreten durch
Herrn/Frau/der Firma : ......................................- als Treuhänder -    
Straße / Postfach : ................................................................

in            : ................................................................ (Auftraggeber)

und


den/dem/der        : ................................................................
Straße / Postfach : ................................................................

in            : ................................................................ (Auftragnehmer)

wird folgender Bauvertrag geschlossen:


§ 1 Gegenstand


(1) Gegenstand des Vertrages ist der Aus- bzw. Umbau des Hauses des Auftraggebers in . . . (Anschrift). Im Rahmen dieses Vorhabens überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Ausführung der Arbeiten.

(2) Vertragsbestandteile sind der Kostenvoranschlag vom . . . (Datum), sowie die Leistungsbeschreibung vom . . . (Datum). Inhalt des Vertrages ist ferner die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nebst den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.



§ 2 Ausführung


Dieser Auftrag ist ordnungsgemäß und im gebotenen Zusammenwirken mit den anderen am Umbauvorhaben beteiligten Handwerkern bis spätestens (. . . Datum) auszuführen. Innerhalb einer Woche nach diesem Zeitpunkt findet zu einem noch zu vereinbarenden Termin die Abnahme in Anwesenheit eines oder mehrerer Repräsentanten beider Vertragsparteien durch den Architekten des Auftraggebers statt.


§ 3 Vergütung


Als Vergütung wird ein Festpreis von DM . . . vereinbart. Der Werklohn ist wie folgt zur Zahlung fällig: . . .


§ 4 Gewährleistung


Gewährleistungsansprüche verjähren in drei Jahren. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit der Schlußabnahme. Im übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften des BGB Anwendung.

. . .         . . .
(Ort, Datum)    (Unterschriften)