Vorbemerkung Bei Beendigung des Vergabeverfahrens, entweder durch Zuschlagserteilung (§ 28 VOB/A) oder durch Aufhebung der Ausschreibung (§ 26 VOB/A), können Verstöße gegen Bestimmungen der VOB/A vorliegen. Der Bewerber oder Bieter kann einen behaupteten Verstoß bei der nach § 31 VOB/A in den Verdingungsunterlagen anzugebenden Stelle rügen und eine Nachprüfung verlangen. Die Nachprüfungsstelle hat alle eingehenden Beschwerden über behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen zu überprüfen und im Zuge dessen für Aufklärung und Entscheidung zu sorgen. Eine Beschwerde über eine Verstoß bei der Vergabe kann sowohl mündlich, als auch schriftlich abgegeben werden. Empfehlenswert ist in jedem Fall die Schriftform, etwa nach folgendem Muster. Der Auftragnehmer oder Bewerber sollte dabei in seinem Schreiben stets genau angeben, um welches Bauvorhaben es sich handelt und von der betreffende Bauvertrag datiert. Bei der Versendung des Schreibens ist stets eine Kopie bei den Akten zu behalten. Auf dem Schreiben sollte weiterhin vermerkt werden, bis zu welchem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt eine Antwort eingegangen sein sollte (Mahnung!). |
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