Antrag auf Nachprüfung wegen Verstoß gegen VOB/A

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Vorbemerkung

Bei Beendigung des Vergabeverfahrens, entweder durch Zuschlagserteilung (§ 28 VOB/A) oder durch Aufhebung der Ausschreibung (§ 26 VOB/A), können Verstöße gegen Bestimmungen der VOB/A vorliegen. Der Bewerber oder Bieter kann einen behaupteten Verstoß bei der nach § 31 VOB/A in den Verdingungsunterlagen anzugebenden Stelle rügen und eine Nachprüfung verlangen. Die Nachprüfungsstelle hat alle eingehenden Beschwerden über behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen zu überprüfen und im Zuge dessen für Aufklärung und Entscheidung zu sorgen.

Eine Beschwerde über eine Verstoß bei der Vergabe kann sowohl mündlich, als auch schriftlich abgegeben werden. Empfehlenswert ist in jedem Fall die Schriftform, etwa nach folgendem Muster. Der Auftragnehmer oder Bewerber sollte dabei in seinem Schreiben stets genau angeben, um welches Bauvorhaben es sich handelt und von der betreffende Bauvertrag datiert. Bei der Versendung des Schreibens ist stets eine Kopie bei den Akten zu behalten. Auf dem Schreiben sollte weiterhin vermerkt werden, bis zu welchem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt eine Antwort eingegangen sein sollte (Mahnung!).

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

 Nachprüfungsstelle

. . . (Anschrift Ausschreibungsunterlagen; § 31 VOB/A)

 

Betr.:

Bauvorhaben in . . . Submission vom/Ihr Zeichen . . .

Nachprüfung wegen VOB-Verstoß

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben uns an vorgenannter Submission beteiligt. Unserer Auffassung nach, wurde seitens des Auftraggebers gegen § . . . VOB/A verstoßen.

Dies ergibt sich zweifelsfrei aus folgenden Tatsachen . . .

Wir bitten deshalb auf der Grundlage von § 30 VOB/A um eine Überprüfung ihrerseits und eine Unterrichtung über Ihre diesbezüglichen Maßnahmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

. . . . . .

(Ort, Datum) (Unterschrift des Bieters/Bewerbers)