Aufforderung zur Abnahme der Leistung (§ 12 Nr. 1 VOB/B)

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Vorbemerkungen:

Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung die Abnahme der Leistung, hat sie der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen durchzuführen, wobei eine andere Frist vereinbart werden kann (§ 12 Nr. 1 VOB/B). Wird innerhalb von 12 Werktagen nach einer schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung weder vom Auftraggeber noch vom Auftragnehmer eine Abnahme verlangt, gilt das Werk als abgenommen, sog. fiktive Abnahme (§ 12 Nr. 5).

Die Abnahme der Leistung ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig.

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

An . . .

(Auftraggeber)

 

Betr.: Bauvorhaben . . .

Bauvertrag vom . . .

Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir teilen Ihnen hiermit mit, daß die von uns für das o. g. Bauvorhaben fertiggestellt worden sind.

Wir bitten Sie deshalb, möglichst umgehend die formelle Abnahme durchzuführen. (ggf. Terminvorschlag)

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, daß Sie die Abnahme gemäß § 12 Nr. 1 VOB/B innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung durchzuführen haben, da die Leistung anderenfalls als abgenommen gilt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

. . . . . .

(Ort, Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers/Vertreters)