Kündigung infolge Unterbrechung von mehr als drei Monaten (§ 6 Nr. 7 VOB/B)

z.jpg (4680 Byte)doc.jpg (5378 Byte)

Vorbemerkungen:

Gemäß § 6 Nr. 5 VOB/B kann der Auftragnehmer, wenn die Ausführung der vertraglichen Leistungen für längere Dauer unterbrochen wird, ohne daß die Ausführung gänzlich unmöglich wird, die bereits ausgeführten Leistungen abrechnen und sich die entstandenen Kosten vergüten lassen.

Eine Unterbrechung einer Behinderung im Sinne des § 6 Nr. 5 VOB/B liegt vor, wenn bei den Arbeiten, die unmittelbar auf die Ausführung der vertraglichen Leistung gerichtet sind, ein (vorübergehender) Stillstand eintritt. Der Auftragnehmer ist auch bei der Unterbrechung als stärkster Behinderung verpflichtet, diese dem Auftraggeber unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Letzterer muß in die Lage versetzt werden, Gegenmaßnahmen zu treffen, um die Unterbrechung zu beenden.

Dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bestehenden Vertrag zu kündigen (§ 6 Nr. 7 VOB/B), da ihm ein Festhalten an dem Vertrag wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Dies gilt auch für den Auftraggeber, da auch dieser für diesen Fall eine Kündigungsmöglichkeit haben muß. Wird hingegen einige Zeit nach Ablauf der drei Monate die Unterbrechung hinfällig und die Ausführung der Leistungen wieder möglich und lassen die Vertragsparteien diese Frist ergebnislos verstreichen, entfällt das Kündigungsrecht.

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

An . . .

(Auftraggeber)

 

Betr.:

Bauvorhaben . . .

Bauvertrag vom . . .

Kündigung infolge Unterbrechung von mehr als drei Monaten (§ 6 Nr. 7 VOB/B)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit unserem Schreiben vom . . . (Datum) wurde Ihnen durch uns mitgeteilt, daß die Ausführung der vertragsgemäßen Bauleistungen durch . . . unterbrochen wurde.

 

Gemäß § 6 Nr. 7 VOB/B und unter Bezugnahme auf die mündliche/fernmündliche Absprache vom . . . (Datum) mit Frau/Herrn . . . (Name) kündigen wir hiermit den Bauvertrag vom . . . (Datum), da durch die Behinderung die Bauleistung mehr als drei Monate unterbrochen wurde.

Diesem Schreiben beigefügt ist eine Abrechnung für die durch unsere Firma ausgeführten Leistungen und die Kosten, die uns bereits entstandenen sind und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind (§ 6 Nr. 5 VOB/B).

(ggf.: Hat der andere Vertragsteil die Unterbrechung zu vertreten, empfiehlt sich ein Hinweis auf den nach § 6 Nr. 6 VOB/B gegeben Anspruch auf Schadensersatz.)

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

. . . . . .

(Ort, Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers/Vertreters)