Anzeige der Unterbrechung der Bauleistung (§ 6 Nr. 5 VOB/B)

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Vorbemerkungen:

Gemäß § 6 Nr. 5 VOB/B kann der Auftragnehmer, wenn die Ausführung der vertraglichen Leistungen für längere Dauer unterbrochen wird, ohne daß die Ausführung gänzlich unmöglich wird, die bereits ausgeführten Leistungen abrechnen und sich die entstandenen Kosten vergüten lassen.

Eine Unterbrechung einer Behinderung im Sinne des § 6 Nr. 5 VOB/B liegt vor, wenn bei den Arbeiten, die unmittelbar auf die Ausführung der vertraglichen Leistung gerichtet sind, ein (vorübergehender) Stillstand eintritt. Der Auftragnehmer ist auch bei der Unterbrechung als stärkster Behinderung verpflichtet, diese dem Auftraggeber unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Letzterer muß in die Lage versetzt werden, Gegenmaßnahmen zu treffen, um die Unterbrechung zu beenden.

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

An . . .

(Auftraggeber)

 

Betr.:

Bauvorhaben . . .

Bauvertrag vom . . .

Anzeige der Unterbrechung der Bauleistungen (§ 6 Nr. 5 VOB/B)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit unserem Schreiben vom . . . (Datum) hatten wir Sie auf die Behinderung der Ausführung der vertraglichen Leistungen hingewiesen.

 

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, daß die Ausführung der Leistungen aufgrund . . . voraussichtlich für längere Zeit unterbrochen, ohne das sie nach § 6 Nr. 5 VOB/B gänzlich unmöglich wird.

 

 

Wir rechnen deshalb die bereits ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen ab und bitten Sie, die Kosten zu vergüten, die uns bereits entstanden sind und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind (§ 6 Nr. 5 VOB/B).

 

Die Abrechnung der vorbezeichneten Leistungen liegt diesem Schreiben als Anlage bei.

 

(ggf.: Hat der andere Vertragsteil die Unterbrechung zu vertreten, empfiehlt sich ein Hinweis auf den nach § 6 Nr. 6 VOB/B gegeben Anspruch auf Schadensersatz.)

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

. . . . . .

(Ort, Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers/Vertreters)