Mitteilung des Wegfalls der Behinderung (§ 6 Nr. 3 VOB/B)

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Vorbemerkungen:

Gemäß § 6 Nr. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer alles zumutbare zu unternehmen, um die vertragsgemäße Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen. Sobald die hindernden Umstände weggefallen sind, ist er verpflichtet, die Arbeiten ohne weiteres unverzüglich wiederaufzunehmen und den Auftraggeber hiervon (schriftlich) zu benachrichtigen.

Die schriftliche Benachrichtigung kann mit einer Berechnung der verlängerten Frist (Angabe der zusätzlichen Arbeitstage) verbunden werden.

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

An . . .

(Auftraggeber)

 

Betr.:

Bauvorhaben . . .

Bauvertrag vom . . .

Mitteilung des Wegfalls der Behinderung gem. § 6 Nr. 3 VOB/B

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit unserem Schreiben vom . . . (Datum) haben wir Sie von der Behinderung der vertragsgemäßen Leistungen unterrichtet.

 

Wir teilen Ihnen mit, daß die Behinderung am . . . (Datum) weggefallen ist. Die Arbeiten wurden von uns am . . . (Datum) wieder aufgenommen. (oder: Wir werden die Arbeiten unverzüglich wieder aufnehmen).

 

 

(ggf.: Die Behinderung hat sich hinsichtlich der Ausführungsfristen wie folgt ausgewirkt: . . .

 

Wir berechnen die Verlängerung der Ausführungsfrist wie folgt:

1. Dauer der Behinderung (von . . . bis . . .): . . . Arbeitstage

2. Wiederaufnahme der Arbeiten: . . . Arbeitstage

 

Die Fristverschiebung beträgt somit . . . Arbeitstage.

 

Wir bitten deshalb um eine Fristverlängerung um . . . Arbeitstage.)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

. . . . . .

(Ort, Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers/Vertreters)