Leistungsübertragung an einen Nachunternehmer (§ 4 Nr. 8 VOB/B)

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Vorbemerkungen:

Der Auftragnehmer kann die vertraglichen Leistungen gemäß § 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist dabei nicht notwendig, wenn es sich um Leistungen handelt, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist.

Anders als in den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts, die keine Eigenleistung des Unternehmers festschreiben, verpflichtet § 4 Nr. 8 VOB/B (bei rechtsgeschäftlicher Einbeziehung der VOB) den Auftragnehmer zur eigenhändigen Ausführung der vereinbarten Leistungen. Die Pflicht zur Eigenleistung bezieht sich dabei jedoch nur auf die eigentlichen Bauleistungen.

Der Auftraggeber sollte unverzüglich darüber informiert werden, daß Leistungen ganz oder teilweise von einem Subunternehmer ausgeführt werden sollen und eine schriftliche Zustimmung einfordern.

Die Zustimmung des Auftraggebers ist vor der zu vergebenden Ausführung der Arbeiten einzuholen. Wirksam ist aber auch eine nachträgliche Zustimmung, die während oder nach der Ausführung der Leistungen erteilt wird. Die Zustimmung kann durch den Auftraggeber von bestimmten Bedingungen, die seinen wirtschaftlichen Interessen dienen, abhängig gemacht werden. Wird durch den Auftragnehmer keine Zustimmung eingeholt, kann dieser sich bei vertragswidriger Beschäftigung eines Subunternehmers nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung (Verletzung einer Nebenpflicht) schadensersatzpflichtig machen.

Verträge zwischen Auftragnehmer und eingeschalteten Subunternehmern, denen die VOB zugrundegelegt werden sollte, sind unabhängig von den mit dem Auftraggeber geschlossenen. Der Auftraggeber kann deshalb an den Subunternehmer keine Weisungen erteilen und dieser kann vom Auftraggeber keine Zahlungen verlangen.

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

An . . .

(Auftraggeber)

 

Betr.: Bauvorhaben . . .

Bauvertrag vom . . .

hier: Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer gem. § 4 Nr. 8 VOB/B

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir informieren Sie hiermit davon, daß wir bei dem oben genannten Bauvorhaben abweichend von dem zugrundeliegenden Vertrag vom . . . folgende Leistungen durch Nachunternehmer ausführen lassen: . . . (genaue Beschreibung der Leistungen)

 

Die Ausführung erfolgt durch:

1. die Firma . . . in . . . (nähere Angaben)

2. die Firma . . . in . . . (nähere Angaben)

 

Wir werden den Nachunternehmerverträgen die Regeln der VOB zugrunde legen und bitten Sie vor Beginn der Ausführung gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B um Ihre schriftliche Zustimmung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

. . . . . .

(Ort, Datum) (Unterschrift)