Vereinbarung eines neuen Pauschalpreises (§ 2 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B)

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Vorbemerkung

Nach § 2 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine Änderung der vereinbarten Pauschalsumme gefordert werden, wenn von der unter einem Einheitspreis erfaßten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig sind, für die eine Pauschalsumme vereinbart wurde.

Eine Änderung der Pauschalsumme kann nur dann erfolgen, wenn einer der Beteiligten, also entweder Auftraggeber oder Auftragnehmer dies verlangt. Die Regelung des § 2 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B gilt dabei sowohl für Mengenüber- (Abs. 2) und -unterschreitungen (Abs. 3).

Die Vereinbarung ist dabei an keine Frist gebunden, wenn nichts anderes, z.B. in den AGB, vereinbart wurde. Um Unklarheiten bezüglich der Ausführung und Abrechnung zu vermeiden, ist es jedoch erforderlich, die Preisvereinbarung sobald wie möglich zu treffen. Der späteste Zeitpunkt für eine Vereinbarung ergibt sich aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

An . . .

(Auftraggeber)

 

Betr.:

Bauvorhaben . . . Bauvertrag vom . . .

Vereinbarung eines neuen Pauschalpreises gem. § 2 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach § 2 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B kann bei der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme verlangt werden, wenn von der unter einem Einheitspreis erfaßten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig sind, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist.

 

Bei der Ausführung der Arbeiten hat sich nunmehr herausgestellt, daß der in . . . Position des Leistungsverzeichnisses ursprünglich vorgesehene Mengenansatz um mehr als . . . % überschritten (bzw. unterschritten) worden ist.

 

 

Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Positionen:

. . . (z.B. Position Nr.: . . . um . . . %)

 

Nach § 2 Nr. 3 VOB/B, der für den fraglichen Vertrag Geltung besitzt, ist in diesem Falle ein neuer Einheitspreis zu vereinbaren. Für die Positionen . . . wurde mit Ihnen jedoch ein Pauschalpreis vereinbart. Dieser ist von den aufgeführten Positionen, für die eine Überschreitung (bzw. Unterschreitung) des Mengenansatzes eingetreten ist, abhängig. Wir bitten Sie aus diesem Grunde, mit uns gemäß § 3 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B eine angemessene Anpassung der Pauschalsumme zu vereinbaren.

Hierfür möchten wir Ihnen für die Positionen . . ., für die die Pauschalsumme vereinbart wurde, folgende neue Preise anbieten: . . .

 

Wir bitten Sie, dieses vorliegende Nachtragsangebot möglichst umgehend anzunehmen, spätestens bis zum . . ., um mögliche Behinderungen bei der Fortführung der Arbeiten zu vermeiden.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an . . .

 

Mit freundlichen Grüßen . . .

 

 

 

. . . . . .

(Ort, Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers/Vertreters)