Vereinbarung eines neuen Preises wegen Mengenunterschreitung (§ 2 Nr. 3 VOB/B)

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Vorbemerkung:

§ 2 Nr. 3 VOB/B ist nur bei einen Einheitspreisvertrag, nicht jedoch beim Pauschalpreisvertrag möglich, weil bei diesem nicht nur die Vergütung, sondern auch die Leistung pauschalisiert wurde. Ein Ausschluß von § 2 Nr. 3 VOB/B in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt gegen die guten Sitten und ist unwirksam (§ 139 BGB).

Bei Über- oder Unterschreitung des Mengenansatzes ist es empfehlenswert, so schnell wie möglich einen neuen Preis auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 VOB/B (abschließende Regelung) auszuhandeln. Im Klartext: der Auftragnehmer sollte unverzüglich ein den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendes, nachprüfbares Nachtragsangebot an den Auftraggeber abgeben, welches die auftretenden Mehr- oder Minderkosten berücksichtigt. Spätester Zeitpunkt: § 16 Nr. 3 Abs. 5 VOB/B (24 Werktage nach Eingang der Schlußzahlung usw.). Darüberhinaus ist ein Schreiben an den bauleitenden Objektüberwacher (Architekten) zu senden.

Bei der Ermittlung des neu zu vereinbarenden Preises sind die bisherigen Einheitspreise nach dem Hauptangebot zu berücksichtigen.

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

An

 

. . . . (Auftraggeber)

 

Betr.:

Bauvorhaben . . . Bauvertrag vom . . .

Vereinbarung eines neuen Preises wegen Mengenunterschreitung (§ 2 Nr. 3 VOB/B)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß § 2 Nr. 3 VOB Teil B ist bei einer über 10% hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit nicht durch die Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise ein Ausgleich erfolgt. Dies liegt jedoch nicht vor.

Wir haben nunmehr festgestellt, daß in . . . Positionen des Leistungsverzeichnisses der vorgesehene Mengenansatz um weit mehr als 10 % von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang unterschritten wurde.

Im einzelnen sind dies folgende Positionen: . . . (z.B. Position Nr.: . . . um . . . %)

Wir möchten Ihnen nun auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 VOB/B für vorbezeichnete Positionen folgende Preise (inklusive Mehrwertsteuer) anbieten: . . . (z.B. Position Nr.: . . . zu . . . DM/pro . . .)

Die neuberechneten Einheitspreise wurden auf der Grundlage der entsprechenden Positionen des Hauptangebots unter Berücksichtigung der aufgetretenen Minderkosten berechnet.

Wir bitten Sie, dieses vorliegende Nachtragsangebot möglichst umgehend anzunehmen, spätestens bis zum . . ., um mögliche Behinderungen bei der Fortführung der Arbeiten zu vermeiden.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an . . .

 

Mit freundlichen Grüßen . . .

 

 . . . . . .

(Ort, Datum) (Unterschrift des Auftragnehmers/Vertreters)