Vertrag zugunsten eines Dritten (Beispiel)

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Anmerkungen:

Vorschrift: § 328 BGB

Begriff des Vertrages zugunsten Dritter

Durch einen Vertrag zugunsten Dritter wird eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen, daß der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern. Der Vertrag zugunsten Dritter ist damit ein schuldrechtlicher Verpflichtungsvertrag, bei dem sich der Schuldner ("Versprechender") verpflichtet, eine Leistung an einem vom Gläubiger (Versprechensempfänger) verschiedenen Dritten zu erbringen.

Bei den Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten ist zwischen dem Deckungsverhältnis und dem Valutaverhältnis zu unterscheiden. Unter dem Deckungsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfängers zu verstehen. Dies ist so zu verstehen, daß der Versprechende für seine zu erbringende Leistung eine Deckung als Gegenwert haben soll. Das Valuta- oder Zuwendungsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Versprechensempfänger und dem Dritten. Dabei kann es sich um die Erfüllung einer Unterhaltspflicht oder eine Schenkung, nicht jedoch um einen Vertrag handeln. Der Dritte braucht von der Zuwendung nichts zu wissen.

Es wird zwischen echtem Vertrag (der Dritte erwirbt einen eigenen Anspruch gegen den Versprechenden) und unechtem Vertrag (der Dritte erwirbt kein eigenes Forderungsrecht) zugunsten Dritter unterschieden. Ob ein echter oder ein unechter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt ist dabei aus den Umständen, insbesondere aus dem Zweck des Vertrags zu entnehmen (§ 328 Abs. 2 BGB).

Die Konstruktion eines Vertrages zugunsten Dritter ist unzulässig bei Verfügungsverträgen. Dem Dritten können nur schuldrechtliche Forderungen, nicht jedoch dingliche Rechte, zugewendet werden. Ebenso unzulässig sind Verträge zu Laste Dritter, da ohne dessen Zustimmung kein Anspruch gegen diesen begründet werden kann.

 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Maßgeblicher Inhalt (am Beispiel eines Darlehensvertrags)


Der/die Unterzeichnende Herr/Frau . . . (Name) hat Herrn/Frau . . . (Name) für die Anschaffung landwirtschaftlichen Nutzviehs einen Betrag von DM . . . (Betrag) zur Verfügung gestellt, der bis zum . . . (Datum) in monatlichen Raten von DM . . . (Betrag) jeweils am Monatsersten zurückzuzahlen ist. Zinsen sind in Höhe von 4 vom Hundert zu entrichten.

Die Rückzahlung des Geldes einschließlich sämtlicher sonstiger Zahlungen nach dieser Vereinbarung erfolgt an Herrn/Frau . . . (Name des/der Dritten). Herr/Frau . . . (Name des/der Dritten) erwirbt durch diese Vereinbarung unmittelbar das Recht, Zahlung von Herrn/Frau . . . (Name) zu verlangen.


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(Ort, Datum)     (Unterschriften)