Mustertext:
Vollmacht
Rechtsanwalt/Rechtsanwälten . . . (Name usw.)
wird hiermit in der Angelegenheit . . .
gegen . . .
durch mich Prozeßvollmacht erteilt.
Diese Vollmacht ermächtigt:
- zur Führung dieses Prozesses, eingeschlossen die Erhebung und die Zurücknahme von
Widerklagen;
- zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 302, 374 StPO)
einschließlich der Vorverfahren und - für den Fall meiner/unserer Abwesenheit - nach §
411 Abs. 3 StPO, zur Entgegennahme von Ladungen gemäß § 145a StPO.
- Strafanträge und andere nach der StPO sowie nach dem Gesetz über die Entschädigung
für Strafverfolgungsmaßnahmen erforderliche Anträge zu stellen;
- vertragliche Verhältnisse aller Art zu begründen, abzuändern und aufzuheben sowie
ferner einseitige Willenserklärungen wie etwa Kündigungen und Anfechtungserklärungen
abzugeben.
- mich/uns in anderen Verfahren und außergerichtlichen Verhandlungen zu vertreten (in
Unfallangelegenheiten Ansprüche gegen den/die Schädiger, den/die Fahrzeughalter und
deren Versicherer geltend zu machen);
- zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren, ferner dazu,
Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen zu treffen sowie Auskünfte in Renten- und
Versorgungsangelegenheiten einzuholen und hierfür erforderliche Anträge zu stellen;
- zur Vertretung in sämtlichen Arten von Nebenverfahren, z.B. in Fällen einstweiliger
Verfügungen, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung mit allen sich aus ihr ergebenden
besonderen Verfahren wie Interventionsverfahren, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung,
Vergleichsverfahren, Konkurs.
Der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwälte ist/sind weiterhin berechtigt,
- Zustellungen vorzunehmen und entgegenzunehmen, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen
oder Rechtsmittelverzicht zu erklären,
- Geld, Wertgegenstände und Urkunden, in Sonderheit den Streitgegenstand und ferner
Kosten, die von dem Gegner, von der Justizkasse oder sonst einer Stelle erstattet werden,
in Empfang zu nehmen und darüber zu verfügen - auf die Beschränkung des § 181 BGB wird
verzichtet,
- den Rechtsstreit, ein anderes Verfahren oder aber auch außergerichtliche Verhandlungen
zu erledigen, sei es durch Vereinbarung eines Vergleichs, sei es durch Erklärung eines
Verzichts oder Abgabe eines Anerkenntnisses.
Diese Vollmacht gilt für sämtliche Verfahrensinstanzen.
. . . . . .
(Ort, Datum) (Unterschrift/en)
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