Anwaltsvollmacht zur gerichtlichen Vertretung (Prozeßvollmacht)

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b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Vollmacht

Rechtsanwalt/Rechtsanwälten . . . (Name usw.)
wird hiermit in der Angelegenheit . . .

gegen . . .

durch mich Prozeßvollmacht erteilt.

Diese Vollmacht ermächtigt:

- zur Führung dieses Prozesses, eingeschlossen die Erhebung und die Zurücknahme von Widerklagen;

- zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren und - für den Fall meiner/unserer Abwesenheit - nach § 411 Abs. 3 StPO, zur Entgegennahme von Ladungen gemäß § 145a StPO.


- Strafanträge und andere nach der StPO sowie nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erforderliche Anträge zu stellen;

- vertragliche Verhältnisse aller Art zu begründen, abzuändern und aufzuheben sowie ferner einseitige Willenserklärungen wie etwa Kündigungen und Anfechtungserklärungen abzugeben.

- mich/uns in anderen Verfahren und außergerichtlichen Verhandlungen zu vertreten (in Unfallangelegenheiten Ansprüche gegen den/die Schädiger, den/die Fahrzeughalter und deren Versicherer geltend zu machen);


- zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren, ferner dazu, Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen zu treffen sowie Auskünfte in Renten- und Versorgungsangelegenheiten einzuholen und hierfür erforderliche Anträge zu stellen;

- zur Vertretung in sämtlichen Arten von Nebenverfahren, z.B. in Fällen einstweiliger Verfügungen, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung mit allen sich aus ihr ergebenden besonderen Verfahren wie Interventionsverfahren, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Vergleichsverfahren, Konkurs.



Der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwälte ist/sind weiterhin berechtigt,

- Zustellungen vorzunehmen und entgegenzunehmen, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder Rechtsmittelverzicht zu erklären,

- Geld, Wertgegenstände und Urkunden, in Sonderheit den Streitgegenstand und ferner Kosten, die von dem Gegner, von der Justizkasse oder sonst einer Stelle erstattet werden, in Empfang zu nehmen und darüber zu verfügen - auf die Beschränkung des § 181 BGB wird verzichtet,


- den Rechtsstreit, ein anderes Verfahren oder aber auch außergerichtliche Verhandlungen zu erledigen, sei es durch Vereinbarung eines Vergleichs, sei es durch Erklärung eines Verzichts oder Abgabe eines Anerkenntnisses.

Diese Vollmacht gilt für sämtliche Verfahrensinstanzen.

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(Ort, Datum)    (Unterschrift/en)