Geschäftsinhaber, Haftung

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b2.jpg (3989 Byte) Geschäftsinhaber

Geschäftsinhaber kann eine Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) oder eine juristische Person (GmbH, AG) sein.

b2.jpg (3989 Byte) Haftung

Für Verbindlichkeiten und Betriebssteuern des Geschäftsinhabers haftet der stille Gesellschafter nicht. Da die von ihm erbrachte Einlage in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht, ist der stille Gesellschafter dessen Gläubiger.