![]() Geschäftsinhaber kann eine Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) oder eine juristische Person (GmbH, AG) sein. ![]() Für Verbindlichkeiten und Betriebssteuern des Geschäftsinhabers haftet der stille Gesellschafter nicht. Da die von ihm erbrachte Einlage in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht, ist der stille Gesellschafter dessen Gläubiger. |