Rechtsgrundlagen, Begriff

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b2.jpg (3989 Byte) Rechtsgrundlagen

§§ 105 bis 160 HGB (ergänzend §§ 705 bis 740 BGB)

b2.jpg (3989 Byte) Begriff

Die OHG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines (vollkaufmännischen) Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma gerichtet ist.
Eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern besteht nicht.