Mustertext:
Geschäftsraummietvertrag
zwischen
. . . (Name, Beruf, Anschrift) im folgenden Vermieter genannt
und
. . . (Name, Beruf, Anschrift) im folgenden Mieter genannt
§ 1 Mietgegenstand, baulicher Zustand
(1) Vermietet werden zur ausschließlich geschäftsmäßigen Nutzung zu . . . zwecken (Art
des Geschäftes) in dem Hause Nr. . . . an der . . . (Straße) folgende Geschäftsräume
im Vorderhaus, Mittelbau, Seitengeb., Rückgeb., . . . ten Stock, . . ., bestehend aus . .
.
(2) Für die Betriebskostenabrechnung wird eine Nutzfläche von . . . (qm) zugrundegelegt.
(3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß der Mieter verpflichtet ist, die
Mieträume in dem heutigen baulichen Zustand zurückzugeben.
Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit ausgehändigt: . . . Hausschlüssel, . .
. Korridorschlüssel, . . . Zimmerschlüssel, . . . Speicherschlüssel, . . .
Kellerschlüssel.
§ 2 Nutzungsänderung, Betriebspflicht
(1) Jede Änderung des vereinbarten Gbrauchszwecks erfordert die Zustimmung des
Vermieters. Die Zustimmung braucht dann nicht erteilt werden, wenn der angestrebte
Gebrauchszweck zu einer Änderung der öffentlich-rechtlich genehmigten Nutzung führt
oder der geänderte Gebrauch mit der Nutzung eines anderen Mieters konkurriert.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, das Geschäft im rahmen der zulässigen Öffnungszeiten
in einem angemessenen Umfang geöffnet zu halten.
(3) Der Vermieter haftet weder für das Risiko der Erteilung noch Aufrechterhaltung
etwaiger erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und für deren Kosten.
§ 3 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am . . . (Datum) und wird auf die Dauer von . . . Jahren fest
abgeschlossen. Das Mietverhältnis endet spätestens mit Ablauf von . . . Jahren nach
Mietbeginn, also am . . . (Datum).
§ 4 Mietzins
(1) Der monatliche Grundmietzins für den unter § 1 genannten Mietgegenstand beträgt DM
. . . (Betrag), in Worten . . .
(2) Der Mieter trägt alle Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 der II.
Berechnungsverordnung, die in den als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Mietbedingungen
unter Ziff. IV., 1.2 im einzelnen aufgeführt sind. Neben dem Grundmietzins ist daher eine
monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten nach Anlage 3 zu § 27 der II.
Berechnungsverordnung, -soweit diese Kosten vom Mieter nicht unmittelbar getragen werden
-, in Höhe von derzeit DM . . . zu entrichten.
(3) Zusätzlich zum Grundmietzins und zu den Vorauszahlungen auf die Betriebskosten ist
die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe zu entrichten.
(4) Der monatliche Gesamtmietzins errechnet sich somit derzeit wie folgt:
1. Grundmiete
DM
. . .
2. Vorauszahlung auf Betriebskosten DM . . .
3. Mehrwertsteuer, 15 % DM . . .
4. monatlicher Gesamtmietzins DM . . .
(5) Der Gesamtmietzins ist monatlich im voraus zum 1. eines jeden Monats zu entrichten. Es
ist auf das Konto des Vermieters bei der . . . (Bank), Konto-Nr. . . ., BLZ . . .
kostenfrei zu überweisen. Der Mieter erteilt seiner Bank hierfür einen Dauerauftrag.
§ 5 Änderung des Mietzinses
(1) Der vereinbarte Grundmietzins bleibt - von Änderungen der Mehrwertsteuer abgesehen -
bis zum . . . (Datum) unverändert.
(2)
a. Der monatliche Grundmietzins verändert sich jährlich nach dem . . . jeweils in dem
gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom Statistischen Bundesamt für das
gesamte Bundesgebietfestgestellte Index der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte
(Basis 19 . .= . . .) im Verhältnis zum Stand . . . nach oben oder unten verändert. Die
jährliche Veränderung kann jeweils ab dem . . . eines Jahres geltend gemacht werden.
b. Im Falle einer Erhöhung des Grundmietzinses hat der Vermieter dem Mieter, im Falle der
Ermäßigung des Grundmietzinses hat der Mieter dem Vermieter diese Änderung unter
Vorlage einer Berechnung mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, bedeutet
dies keinen Verzicht auf die Anpassung. Der Mieter kommt jedoch mit der Zahlung der
Erhöhungsbeträge, der Vermieter mit der Rückerstattung der Ermäßigungsbeträge erst
nach Eingang der jeweiligen Berechnung und Ablauf einer gesetzten angemessenen
Zahlungsfrist in Verzug.
c. Der Vermieter wird die Genehmigung der vorstehend vereinbarten Wertsicherungsklausel
bei der zuständigen Landeszentralbank beantragen und alles zur Erlangung der Genehmigung
tun.
d. Wird die Wertsicherungsklausel wegen einer dem Vermieter günstigen Vertragsbedingung
nicht genehmigt, so bevollmächtigt ihn der Mieter schon jetzt unter Befreiung der
Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich, unter Wahrung der gesetzlichen Schriftform,
so zugunsten des Mieters abzuändern, daß die Wertsicherungsklausel genehmigungsfähig
wird. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter hiervon unverzüglich zu unterrichten.
e) Wird die Wertsicherungsklausel wegen ihres Inhalts von der Landeszentralbank nicht
genehmigt, so kann der Vermieter eine dem wirtschaftlichen Ergebnis dieser
Wertsicherungsklausel möglichst nahekommende, dem Mieter unverzüglich mitzuteilende
Klausel als für beide Parteien verbindlich bestimmen und der Landeszentralbank zur
Genehmigung vorlegen.
§ 6 Sicherheitsleistung
Der Mieter leistet zu Beginn des Mietverhältnisses eine Sicherheit in Höhe von DM . . .
(Betrag) in Form einer Bürgschaft, die inhaltlich den Anforderungen gem. Ziff. VI. 2. der
Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Mietbedingungen entspricht.
§ 7 Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrages rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen
Bestimmungen unverändert weiter. Die Vertragsparteien vereinbaren schon jetzt, eine nicht
rechtswirksame Bestimmung durch eine gültige neue Formulierung zu ersetzen. Der
ursprüngliche Wille der Vertragspartner ist dabei ohne Einschränkungen zu
berücksichtigen.
§ 8 Vertragsbestandteile
Die weiteren Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach den Allgemeinen
Mietbedingungen, die als Anlage 2 beigefügt sind.
. . . . . .
(Ort, Datum) (Unterschriften Vermieter/Mieter ) |
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