Auflösung, Liquidation

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b2.jpg (3989 Byte) Auflösungsgründe

Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt aus einem der in § 131 HGB genannten Gründe (teilweise vertraglich abweichend regelbar):
1. durch den Ablauf der Zeit, für welche sie eingegangen ist;
2. durch Beschluß der Gesellschafter;
3. durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft;
4. durch den Tod eines Gesellschafters, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrage sich ein anderes ergibt;
5. durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Gesellschafters;
6. durch Kündigung und durch gerichtliche Entscheidung.

Der Tod eines Kommanditisten ist für die KG kein Auflösungsgrund.

b2.jpg (3989 Byte) Liquidation

Die Liquidation der KG erfolgt entweder nach den gesetzlichen Vorschriften oder abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen.