![]() Die Kommanditgesellschaft hat eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung (§§ 283 ff. HGB). Die Erfüllung der Pflicht obliegt den geschäftsführenden Gesellschaftern. Die Pflicht zur Feststellung des Jahresabschlusses sollte im Gesellschaftsvertrag entweder den geschäftsführenden Gesellschaftern, allen Gesellschaftern einschließlich der Kommanditisten, einem Mehrheitsbeschluß der Gesellschafter oder dem Beirat zugewiesen werden. ![]() Da es sich bei der Kommanditgesellschaft um eine Personengesellschaft handelt, gelten die allgemeinen Regeln. Die laufende Besteuerung setzt sich im wesentlichen aus Gewerbe-, Einkommens- und Körperschaftssteuer, sowie der Umsatzsteuer zusammen. |