Mustertext:
Vertrag über das Ausscheiden eines
Kommanditisten
Zwischen
Herrn A. Röhricht, . . . (Beruf, Ort, Anschrift)
Herrn B, . . . (Beruf, Ort, Anschrift)
Herrn C, . . . (Beruf, Ort, Anschrift)
Herrn D, . . . (Beruf, Ort, Anschrift)
wird vereinbart:
Vorbemerkung:
Herr A. Röhricht ist Komplementär, die Herren B, C und D sind Kommanditisten der
Kommanditgesellschaft in der Firma Röhricht KG, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichtes . . . (Ort). Sitz der Firma ist Luckenwalde.
Herr D möchte aus familiären Gründen aus der Firma ausscheiden. Aus diesem Grund wird
zwischen den Unterzeichnenden folgendes vereinbart:
§ 1 Ausscheiden
(1) Gesellschafter D scheidet mit Wirkung vom . . . (Datum)/mit sofortiger Wirkung aus der
Firma aus.
(2) Die Gesellschaft wird von den Gesellschaftern Röhricht, B und C mit unverändertem
Gegenstand fortgeführt. Der Gesellschaftsvertrag vom . . . (Datum) gilt auch weiterhin,
soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt.
§ 2 Abfindung
(1) Die Gesellschaft zahlt D eine Abfindung in Höhe von DM . . . (Betrag).
(2) Änderungen der Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Zeit bis zum Ausscheiden
von D haben keinen Einfluß auf die Abfindung.
§ 3 Haftungsfreistellung
Die Gesellschaft steht dafür ein, daß D für Schulden der Gesellschaft nicht in Anspruch
genommen werden kann. D kann diesbezüglich keine Sicherheitsleistung verlangen.
§ 4 Ergebnisbeteiligung
Am Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres ist D nicht, auch nicht teilweise beteiligt.
§ 5 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
D verpflichtet sich, für die Dauer von . . . (Zeitraum) nach Vertragsschluß keine
Geschäfte im bisherigen Geschäftsbereich der Gesellschaft zu tätigen, sich an einem
Unternehmen zu beteiligen, das in diesem Bereich tätig ist oder ein solches Unternehmen
zu erwerben bzw. zu unterstützen.
§ 6 Kosten
Die Kosten der Anmeldung des Ausscheidens zum Handelsregister trägt die Gesellschaft in
voller Höhe.
§ 7 Schlußbestimmungen, Salvatorische Klausel
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die auf
das Schriftformerfordernis verzichtet wird.
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt der
Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame
Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten
kommt. Gleiches gilt beim Vorhandensein einer Lücke.
. . . . . .
(Ort, Datum) (Unterschriften aller Gesellschafter)
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