Vertrag über das Ausscheiden eines Kommanditisten

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b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Vertrag über das Ausscheiden eines Kommanditisten


Zwischen

Herrn A. Röhricht, . . . (Beruf, Ort, Anschrift)
Herrn B, . . . (Beruf, Ort, Anschrift)
Herrn C, . . . (Beruf, Ort, Anschrift)
Herrn D, . . . (Beruf, Ort, Anschrift)
wird vereinbart:

Vorbemerkung:

Herr A. Röhricht ist Komplementär, die Herren B, C und D sind Kommanditisten der Kommanditgesellschaft in der Firma Röhricht KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes . . . (Ort). Sitz der Firma ist Luckenwalde.

Herr D möchte aus familiären Gründen aus der Firma ausscheiden. Aus diesem Grund wird zwischen den Unterzeichnenden folgendes vereinbart:


§ 1 Ausscheiden

(1) Gesellschafter D scheidet mit Wirkung vom . . . (Datum)/mit sofortiger Wirkung aus der Firma aus.

(2) Die Gesellschaft wird von den Gesellschaftern Röhricht, B und C mit unverändertem Gegenstand fortgeführt. Der Gesellschaftsvertrag vom . . . (Datum) gilt auch weiterhin, soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt.

§ 2 Abfindung

(1) Die Gesellschaft zahlt D eine Abfindung in Höhe von DM . . . (Betrag).

(2) Änderungen der Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Zeit bis zum Ausscheiden von D haben keinen Einfluß auf die Abfindung.


§ 3 Haftungsfreistellung

Die Gesellschaft steht dafür ein, daß D für Schulden der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen werden kann. D kann diesbezüglich keine Sicherheitsleistung verlangen.

§ 4 Ergebnisbeteiligung

Am Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres ist D nicht, auch nicht teilweise beteiligt.

§ 5 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

D verpflichtet sich, für die Dauer von . . . (Zeitraum) nach Vertragsschluß keine Geschäfte im bisherigen Geschäftsbereich der Gesellschaft zu tätigen, sich an einem Unternehmen zu beteiligen, das in diesem Bereich tätig ist oder ein solches Unternehmen zu erwerben bzw. zu unterstützen.


§ 6 Kosten

Die Kosten der Anmeldung des Ausscheidens zum Handelsregister trägt die Gesellschaft in voller Höhe.

§ 7 Schlußbestimmungen, Salvatorische Klausel

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die auf das Schriftformerfordernis verzichtet wird.

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt beim Vorhandensein einer Lücke.


. . .         . . .
(Ort, Datum)    (Unterschriften aller Gesellschafter)