Gesellschaftsvertrag der Komplementär-GmbH

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b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Gesellschaftsvertrag der Komplementär-GmbH



§ 1 Firma, Sitz

(1) Die Gesellschaft führt die Firma

"Turbofeilen Röhricht GmbH."


(2) Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in X-Stadt.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei anderen Handelsgesellschaften, insbesondere bei der Turbofeilen Röhricht GmbH & Co. KG, die die Herstellung und den Vertrieb von batteriebetriebenen Turbofeilen zum Gegenstand hat.

§ 3 Stammkapital, Stammeinlagen

(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt DM . . . (Betrag).


(2) An ihm sind beteiligt

a) der Kaufmann Max Röhricht in X-Stadt mit einer Stammeinlage von DM . . . (Betrag)
b) der Kaufmann Moritz Röhricht in X-Stadt mit einer Stammeinlage von DM . . . (Betrag).


(3) Die Stammeinlagen sind bei Abschluß dieses Gesellschaftsvertrages zu erbringen.

§ 4 Geschäftsführung, Vertretung

(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.

(2) Im Falle der Bestellung nur eines Geschäftsführers, ist dieser allein zur Vertretung berechtigt. Bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern vertreten.

(3) Die Gesellschafter können einem oder auch mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.


§ 5 Gesellschafterbeschlüsse

(1) Die in Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen erfolgen durch Beschlußfassung.

(2) Die Beschlüsse der Gesellschaft erfolgen in Versammlungen. Jeder Gesellschafter kann sich hierbei durch einen anderen Gesellschafter vertreten lassen.

(3) Die Abstimmung in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach Kapitalanteilen, wobei je DM 100,- eines Kapitalanteils eine Stimme gewähren. Die Komplementärin besitzt kein Stimmrecht.


§ 6 Geschäftsjahr, Jahresabschluß

(1) Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

(2) Die Komplementärin stellt innerhalb der ersten . . . Monate des Geschäftsjahres den Abschluß für das vergangene Geschäftsjahr unter Beachtung aller steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Jahresabschluß ist nach Aufstellung allen Gesellschaftern unverzüglich vorzulegen. Die Gesellschafter beschließen über den Jahresabschluß.

§ 7 Veräußerung, Belastung, Vererbung


(1) Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter. Die Veräußerung ist darüber hinaus nur zulässig, wenn gleichzeitig auch die entsprechenden Kommanditanteile an der oder den Beteiligungs-KG an denselben Erwerber veräußert werden. Geht ein GmbH-Anteil von Todes wegen auf einen Nachfolger über, der nicht gleichzeitig entsprechende Anteile an der oder den Beteiligungs-KG erwirbt, so kann der GmbH-Anteil ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters eingezogen werden.


(2) Statt der Einziehung kann die Abtretung an andere Personen gegen Entgelt verlangt werden, um die Gleichheit der Beteiligungsverhältnisse wiederherzustellen.

§ 8 Entgelt

In allen Fällen des Ausscheidens, der Einziehung oder der erzwungenen Abtretung entspricht das Entgelt dem eingezahlten Nominalwert des Geschäftsanteils.

§ 9 Bekanntmachungen

Gesetzlich vorgeschrieben Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

§ 10 Schlußbestimmungen, Salvatorische Klausel


Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die auf das Schriftformerfordernis verzichtet wird.

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt beim Vorhandensein einer Lücke.


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(Ort, Datum)    (Unterschriften)