![]() Die GmbH als juristische Person entsteht mit der Eintragung im Handelsregister (§ 11 I GmbHG). Der Eintragung müssen vorausgehen: 1. Einigung einer oder mehrerer Personen über die Gründung 2. Abschluß eines Gründungsvertrages (notariell beurkundet) 3. Ernennung eines oder mehrerer Geschäftsführer 4. Leistung der gesetzlich erforderlichen und vertraglich festgelegten Einlagen 5. Anmeldung der GmbH zum Registergericht durch den Geschäftsführer 6. Prüfung der Unterlagen durch den Registerrichter unter Einforderung einer Stellungnahme der IHK Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Anordnung der Eintragung durch den Registerrichter. ![]() Nach dem Gesetz (§ 1 GmbHG) kann die Gründung durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen, sowie jede Personenhandelsgesellschaft erfolgen (OHG, KG, GmbH & Co. KG) erfolgen. |