Entstehungsvoraussetzungen

z.jpg (4680 Byte)


b2.jpg (3989 Byte) Entstehung

Die GmbH als juristische Person entsteht mit der Eintragung im Handelsregister (§ 11 I GmbHG).

Der Eintragung müssen vorausgehen:
1. Einigung einer oder mehrerer Personen über die Gründung
2. Abschluß eines Gründungsvertrages (notariell beurkundet)
3. Ernennung eines oder mehrerer Geschäftsführer
4. Leistung der gesetzlich erforderlichen und vertraglich festgelegten Einlagen
5. Anmeldung der GmbH zum Registergericht durch den Geschäftsführer
6. Prüfung der Unterlagen durch den Registerrichter unter Einforderung einer Stellungnahme der IHK

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Anordnung der Eintragung durch den Registerrichter.

b2.jpg (3989 Byte) Gesellschafter

Nach dem Gesetz (§ 1 GmbHG) kann die Gründung durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen, sowie jede Personenhandelsgesellschaft erfolgen (OHG, KG, GmbH & Co. KG) erfolgen.