Die GmbH ist eine Unternehmensform für jeden beliebigen gesetzlich zulässigen Zweck und schließt die Lücke zwischen der Personen- und der Aktiengesellschaft. Der Grundgedanke ist, daß mehrere wirtschaftlich interessierte Personen mit einem bestimmten Grundkapital Erwerbsaussichten sehen, die genutzt werden sollen. Die Gesellschafter haben mit der Gründung der GmbH die Gewähr, daß sie bei normalem Verlauf der Geschäfte nicht über die von ihnen festgesetzte Einlage hinaus zur Haftung mit ihrem persönlichen Vermögen herangezogen werden können. Das Risiko von Verlusten läßt sich somit zum einen schon vor der Gesellschaftsgründung begrenzen und zum anderen im Verhältnis zu den Gewinnaussichten abwägen. Die GmbH ist als Handelsgesellschaft juristische Person und Kaufmann, genauer Formkaufmann (§§ 13 III GmbHG, 4 HGB). Das im Handelsgesetzbuch geregelte Spezialrecht der Kaufleute findet ohne Einschränkungen Anwendung. |