Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils

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b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Am heutigen Tag, den . . . (Datum) sind vor mir, Dr. Gottlieb Hülsensack, Notar in X-Stadt, erschienen die mir persönlich bekannten/durch Lichtbildausweis ausgewiesen und voll geschäftsfähig:

(Personalien der Erschienenen)


1. Herr Max Röhricht, Kaufmann in . . . (Anschrift)

- Verkäufer -
       
2. Herr B. Hänsel, Kaufmann in . . . (Anschrift)

- Käufer -


Auf Ersuchen der Erschienenen beurkunde ich ihre abgegebenen Erklärungen, wie folgt:

Verkauf und Abtretung eines GmbH-Anteils


I.

Im Handelsregister . . . ist unter HR B . . . die Firma Max & Moritz Brathähnchen GmbH eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt DM . . . (Betrag).

Herr Max Röhricht ist nach seinen Angaben Inhaber eines Geschäftsanteils zu DM . . . (Betrag)an der vorbezeichneten GmbH. Der Geschäftsanteil ist voll einbezahlt, was der Verkäufer hiermit zusichert. Herr Max Röhricht sichert weiterhin zu, daß der Geschäftsanteil ordnungsgemäß und ohne Verstoß gegen das Verbot der verschleierten Sacheinlage einbezahlt bzw. erbracht wurde, daß der Geschäftsanteil nicht sein ganzes oder nahezu ganzes Vermögen darstellt, daß er nicht mit Rechten Dritter belastet ist und er über den Geschäftsanteil frei verfügen kann.


II.

1. Herr Max Röhricht, im weiteren auch "Veräußerer" genannt, verkauft den oben bezeichneten Geschäftsanteil an Herrn B. Hänsel, im weiteren auch "Erwerber" genannt, zum Preis von DM . . . (Betrag), in Worten: . . . Deutsche Mark.

2. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Der Veräußerer bestätigt den Empfang eines Verrechnungsschecks über die Kaufsumme. Der Erwerber unterwirft sich aus dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Vollstreckbare Ausfertigung ist ohne weitere Nachweise zu erteilen.


3. Das Gewinnbezugsrecht sowie alle weiteren Rechte aus dem veräußerten Geschäftsanteil gehen mit Wirkung vom . . . (Datum) auf den Erwerber über.

III.

1. Die Beteiligten wurden auf die Haftungsbestimmungen hingewiesen, insbesondere wurde der Erwerber vom Notar darauf hingewiesen, daß er nach § 16 Abs. 3 GmbHG für die zur Zeit der Anmeldung der Veräußerung bei der Gesellschaft auf den Geschäftsanteil rückständigen Leistungen als Gesamtschuldner neben dem Veräußerer haftet. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, daß ein Geschäftsanteil nicht ordnungsgemäß erbracht wurde, z. B. eine Bareinlage durch eine verschleierte Sacheinlage. Der Veräußerer wurde durch den Notar darauf hingewiesen, daß er für derartige rückständige fällige Leistungen als Gesamtschuldner neben dem Erwerber verhaftet bleibt. Weiterhin haftet der Veräußerer hilfsweise auch in den Fällen der §§ 22, 28 GmbHG.


2. Der Notar hat weiterhin darauf hingewiesen, daß bei Vorliegen von Grundbesitz die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Käufers oder mit ihm verbundene Unternehmen der Grunderwerbsteuer unterliegt. Er hat weiter darauf hingewiesen, daß der gutgläubige oder gutgläubig lastenfreie Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH nicht möglich ist, daß also der Erwerber auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Veräußerers angewiesen ist.

3. Die Anzeige an die Gesellschaft gem. § 16 GmbHG nehmen die Beteiligten selbst vor. Der Notar hat auf die Wirkungen der Anzeige hingewiesen.


V.

Der Gewinn für das laufende Geschäftsjahr steht dem Käufer zu.

VI.

Die Kosten dieser Abtretung trägt der Käufer/die Gesellschaft.

VII.

Die Gesellschaft, der Veräußerer und der Erwerber erhalten je eine beglaubigte Ausfertigung dieser Urkunde.


Verlesen, genehmigt und unterschrieben:

. . .         . . .
(Ort, Datum)    (Unterschriften)