Mustertext:
Am heutigen Tag, den . . . (Datum)
sind vor mir, Dr. Gottlieb Hülsensack, Notar in X-Stadt, erschienen die mir persönlich
bekannten/durch Lichtbildausweis ausgewiesen und voll geschäftsfähig:
(Personalien der Erschienenen)
1. Herr Max Röhricht, Kaufmann in . . . (Anschrift)
- Verkäufer -
2. Herr B. Hänsel, Kaufmann in . . . (Anschrift)
- Käufer -
Auf Ersuchen der Erschienenen beurkunde ich ihre abgegebenen Erklärungen, wie folgt:
Verkauf und Abtretung eines GmbH-Anteils
I.
Im Handelsregister . . . ist unter HR B . . . die Firma Max & Moritz Brathähnchen
GmbH eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt DM . . . (Betrag).
Herr Max Röhricht ist nach seinen Angaben Inhaber eines Geschäftsanteils zu DM . . .
(Betrag)an der vorbezeichneten GmbH. Der Geschäftsanteil ist voll einbezahlt, was der
Verkäufer hiermit zusichert. Herr Max Röhricht sichert weiterhin zu, daß der
Geschäftsanteil ordnungsgemäß und ohne Verstoß gegen das Verbot der verschleierten
Sacheinlage einbezahlt bzw. erbracht wurde, daß der Geschäftsanteil nicht sein ganzes
oder nahezu ganzes Vermögen darstellt, daß er nicht mit Rechten Dritter belastet ist und
er über den Geschäftsanteil frei verfügen kann.
II.
1. Herr Max Röhricht, im weiteren auch "Veräußerer" genannt, verkauft den
oben bezeichneten Geschäftsanteil an Herrn B. Hänsel, im weiteren auch
"Erwerber" genannt, zum Preis von DM . . . (Betrag), in Worten: . . . Deutsche
Mark.
2. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Der Veräußerer bestätigt den Empfang eines
Verrechnungsschecks über die Kaufsumme. Der Erwerber unterwirft sich aus dieser Urkunde
der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Vollstreckbare Ausfertigung
ist ohne weitere Nachweise zu erteilen.
3. Das Gewinnbezugsrecht sowie alle weiteren Rechte aus dem veräußerten Geschäftsanteil
gehen mit Wirkung vom . . . (Datum) auf den Erwerber über.
III.
1. Die Beteiligten wurden auf die Haftungsbestimmungen hingewiesen, insbesondere wurde der
Erwerber vom Notar darauf hingewiesen, daß er nach § 16 Abs. 3 GmbHG für die zur Zeit
der Anmeldung der Veräußerung bei der Gesellschaft auf den Geschäftsanteil
rückständigen Leistungen als Gesamtschuldner neben dem Veräußerer haftet. Dies gilt
insbesondere auch für den Fall, daß ein Geschäftsanteil nicht ordnungsgemäß erbracht
wurde, z. B. eine Bareinlage durch eine verschleierte Sacheinlage. Der Veräußerer wurde
durch den Notar darauf hingewiesen, daß er für derartige rückständige fällige
Leistungen als Gesamtschuldner neben dem Erwerber verhaftet bleibt. Weiterhin haftet der
Veräußerer hilfsweise auch in den Fällen der §§ 22, 28 GmbHG.
2. Der Notar hat weiterhin darauf hingewiesen, daß bei Vorliegen von Grundbesitz die
Vereinigung aller Anteile in der Hand des Käufers oder mit ihm verbundene Unternehmen der
Grunderwerbsteuer unterliegt. Er hat weiter darauf hingewiesen, daß der gutgläubige oder
gutgläubig lastenfreie Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH nicht möglich ist, daß
also der Erwerber auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Veräußerers
angewiesen ist.
3. Die Anzeige an die Gesellschaft gem. § 16 GmbHG nehmen die Beteiligten selbst vor. Der
Notar hat auf die Wirkungen der Anzeige hingewiesen.
V.
Der Gewinn für das laufende Geschäftsjahr steht dem Käufer zu.
VI.
Die Kosten dieser Abtretung trägt der Käufer/die Gesellschaft.
VII.
Die Gesellschaft, der Veräußerer und der Erwerber erhalten je eine beglaubigte
Ausfertigung dieser Urkunde.
Verlesen, genehmigt und unterschrieben:
. . . . . .
(Ort, Datum) (Unterschriften)
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