Geschäftsführervertrag einer GmbH

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b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Zwischen den Gesellschaftern der Max & Moritz Brathähnchen-GmbH und Herrn W. Busch, Dipl.-Kaufmann in . . . (Ort) wird folgender Geschäftsführervertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand, Vertragsdauer

(1) Herr Busch übernimmt vorläufig allein ab dem . . . (Datum) die Stellung als Geschäftsführer der Max & Moritz Brathähnchen-GmbH. Die Gesellschaft kann jederzeit neben ihm andere Geschäftsführer oder Prokuristen bestellen und die Vertretungsmacht und Geschäftsführung neu regeln.


(2) Dieser Vertrag wird zunächst auf die Dauer von . . . Jahren geschlossen. Erfolgt eine Kündigung nicht ein halbes Jahr vor Ablauf mittels eingeschriebenen Briefes, so verlängert sich seine Geltungsdauer jeweils um die Dauer eines weiteren Jahres und kann mit halbjähriger Frist gekündigt werden.

§ 2 Kündigung, Kündigungsgründe

(1) Das Arbeitsverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Ablauf der vorgesehenen Vertragszeit gekündigt werden.


(2) Ein wichtiger Grund ist auch gegeben, wenn dem Geschäftsführer länger als ein Jahr durch Krankheit oder andere unverschuldete Ursachen die Ausübung seiner Tätigkeit unmöglich ist.

(3) Als wichtige Gründe sind weiterhin die Liquidation der Gesellschaft und schwere Verstöße des Geschäftsführers gegen die Weisungen der Gesellschafterversammlung anzusehen.

§ 3 Geschäftsführung, Nebentätigkeiten

(1) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Er wird seine Arbeitskraft ausschließlich der Gesellschaft widmen.


(2) Die Übernahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit oder von Ehrenämtern durch den Geschäftsführer bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter.

(3) Herr Busch wird sich während der Dauer seines Anstellungsvertrages nicht an einem Unternehmen beteiligen, das mit der Gesellschaft in Konkurrenz steht oder mit dieser Geschäftsbeziehungen unterhält.

§ 4 Tätigkeitsvergütung

(1) Der Geschäftsführer erhält als Vergütung für seine Tätigkeit ein Jahresgehalt von DM . . ., das in zwölf gleichen Raten am Ende eines jeden Monats gezahlt wird.


(2) Herr Busch erhält weiter eine garantierte Tantieme in Höhe von DM . . ., zahlbar jeweils im Dezember eines Jahres. Er erhält weiter eine vom Gewinn abhängige Tantieme in Höhe von . . .% des Jahresgewinns, auf die die garantierte Tantieme zuzurechnen ist. Die Tantieme wird in sinngemäßer Anwendung von § 86 Abs. 2 AktG berechnet nach dem Reingewinn (ohne Gewinnvortrag aus dem Vorjahr), der sich nach der Vornahme von Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie nach Bildung von Rücklagen und Rückstellungen ergibt. Abzusetzen ist von ihr der Teil des Gewinns, der durch die Auflösung von Rücklagen entstanden ist.


(3) Der Geschäftsführer erhält weiterhin nach Maßgabe eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung einen Firmenwagen, der auch zu privaten Zwecken benutzt werden kann. Die auf ihn entfallende Steuer trägt der Geschäftsführer.

§ 4 Urlaub

Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von . . . Arbeitstagen.

§ 5 Altersversorgung

(1) Zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung des Geschäftsführers schließt die Gesellschaft auf das Leben des Geschäftsführers eine Lebensversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht ab. Die Versicherungssumme beträgt DM . . . bei Unfalltod DM . . . Die Versicherungsprämien werden während der Laufzeit des Geschäftsführervertrages von der Gesellschaft gezahlt und dem steuerpflichtigen Einkommen des Geschäftsführers hinzugerechnet. Bezugsberechtigt sind der Geschäftsführer und im Falle seines Todes die von ihm bestimmten Personen, hilfsweise seine Erben. Die Versicherungssumme ist fällig beim Tod des Geschäftsführers, dem Eintritt der Dienstunfähigkeit oder der Erreichung des 65. Lebensjahres.


(2) Endet der Geschäftsführervertrag vor Ablauf von 10 Jahren, verliert der Geschäftsführer die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. In diesem Fall wird die Gesellschaft ihm jedoch die auf die Prämien gezahlten Steuern erstatten. Endet der Anstellungsvertrag nach mindestens zehnjähriger Laufzeit, ohne daß dies auf einem Verschulden des Geschäftsführers beruht, so wird die Gesellschaft den Versicherungsvertrag auf den Geschäftsführer übertragen.

§ 6 Schlußbestimmungen, Salvatorische Klausel


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages läßt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt, soweit Treu und Glauben dem nicht zwingend entgegenstehen. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

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(Ort, Datum)    (Unterschriften der Vertragsparteien)