Mustertext:
Zwischen den Gesellschaftern der Max
& Moritz Brathähnchen-GmbH und Herrn W. Busch, Dipl.-Kaufmann in . . . (Ort) wird
folgender Geschäftsführervertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand, Vertragsdauer
(1) Herr Busch übernimmt vorläufig allein ab dem . . . (Datum) die Stellung als
Geschäftsführer der Max & Moritz Brathähnchen-GmbH. Die Gesellschaft kann jederzeit
neben ihm andere Geschäftsführer oder Prokuristen bestellen und die Vertretungsmacht und
Geschäftsführung neu regeln.
(2) Dieser Vertrag wird zunächst auf die Dauer von . . . Jahren geschlossen. Erfolgt eine
Kündigung nicht ein halbes Jahr vor Ablauf mittels eingeschriebenen Briefes, so
verlängert sich seine Geltungsdauer jeweils um die Dauer eines weiteren Jahres und kann
mit halbjähriger Frist gekündigt werden.
§ 2 Kündigung, Kündigungsgründe
(1) Das Arbeitsverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Ablauf der
vorgesehenen Vertragszeit gekündigt werden.
(2) Ein wichtiger Grund ist auch gegeben, wenn dem Geschäftsführer länger als ein Jahr
durch Krankheit oder andere unverschuldete Ursachen die Ausübung seiner Tätigkeit
unmöglich ist.
(3) Als wichtige Gründe sind weiterhin die Liquidation der Gesellschaft und schwere
Verstöße des Geschäftsführers gegen die Weisungen der Gesellschafterversammlung
anzusehen.
§ 3 Geschäftsführung, Nebentätigkeiten
(1) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der
Gesellschaft und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Er wird seine Arbeitskraft
ausschließlich der Gesellschaft widmen.
(2) Die Übernahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit oder von
Ehrenämtern durch den Geschäftsführer bedarf der vorherigen Zustimmung der
Gesellschafter.
(3) Herr Busch wird sich während der Dauer seines Anstellungsvertrages nicht an einem
Unternehmen beteiligen, das mit der Gesellschaft in Konkurrenz steht oder mit dieser
Geschäftsbeziehungen unterhält.
§ 4 Tätigkeitsvergütung
(1) Der Geschäftsführer erhält als Vergütung für seine Tätigkeit ein Jahresgehalt
von DM . . ., das in zwölf gleichen Raten am Ende eines jeden Monats gezahlt wird.
(2) Herr Busch erhält weiter eine garantierte Tantieme in Höhe von DM . . ., zahlbar
jeweils im Dezember eines Jahres. Er erhält weiter eine vom Gewinn abhängige Tantieme in
Höhe von . . .% des Jahresgewinns, auf die die garantierte Tantieme zuzurechnen ist. Die
Tantieme wird in sinngemäßer Anwendung von § 86 Abs. 2 AktG berechnet nach dem
Reingewinn (ohne Gewinnvortrag aus dem Vorjahr), der sich nach der Vornahme von
Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie nach Bildung von Rücklagen und
Rückstellungen ergibt. Abzusetzen ist von ihr der Teil des Gewinns, der durch die
Auflösung von Rücklagen entstanden ist.
(3) Der Geschäftsführer erhält weiterhin nach Maßgabe eines Beschlusses der
Gesellschafterversammlung einen Firmenwagen, der auch zu privaten Zwecken benutzt werden
kann. Die auf ihn entfallende Steuer trägt der Geschäftsführer.
§ 4 Urlaub
Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von . . . Arbeitstagen.
§ 5 Altersversorgung
(1) Zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung des Geschäftsführers schließt die
Gesellschaft auf das Leben des Geschäftsführers eine Lebensversicherung mit
unwiderruflichem Bezugsrecht ab. Die Versicherungssumme beträgt DM . . . bei Unfalltod DM
. . . Die Versicherungsprämien werden während der Laufzeit des
Geschäftsführervertrages von der Gesellschaft gezahlt und dem steuerpflichtigen
Einkommen des Geschäftsführers hinzugerechnet. Bezugsberechtigt sind der
Geschäftsführer und im Falle seines Todes die von ihm bestimmten Personen, hilfsweise
seine Erben. Die Versicherungssumme ist fällig beim Tod des Geschäftsführers, dem
Eintritt der Dienstunfähigkeit oder der Erreichung des 65. Lebensjahres.
(2) Endet der Geschäftsführervertrag vor Ablauf von 10 Jahren, verliert der
Geschäftsführer die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. In diesem Fall wird die
Gesellschaft ihm jedoch die auf die Prämien gezahlten Steuern erstatten. Endet der
Anstellungsvertrag nach mindestens zehnjähriger Laufzeit, ohne daß dies auf einem
Verschulden des Geschäftsführers beruht, so wird die Gesellschaft den
Versicherungsvertrag auf den Geschäftsführer übertragen.
§ 6 Schlußbestimmungen, Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages läßt die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen unberührt, soweit Treu und Glauben dem nicht zwingend
entgegenstehen. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu
ergänzen, daß der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und
rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages
eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
. . . . . .
(Ort, Datum) (Unterschriften der Vertragsparteien)
|
|