![]() Die Genossenschaft ist körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 KStG). Die Steuer bemißt sich nach dem zu "versteuernden Einkommen". Der allgemeine Steuersatz für die Gewinne der Genossenschaft richtet sich nach § 23 KStG. Dividenden der einzelnen Mitglieder sind bei diesen Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Ziff. 1 EStG. ![]() Die Genossenschaft gilt als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften von der Gewerbesteuer gem. § 3 Ziff. 8 GewStG befreit. ![]() Die Genossenschaft ist selbständiges Vermögenssteuersubjekt. Bestimmte Genossenschaften sind steuerbefreit bzw. durch Freibeträge steuerlich begünstigt (§§ 3, 7 VStG). ![]() Die Genossenschaft ist als Unternehmer i.S.d. UStG umsatzsteuerpflichtig. |