![]() Nach dem wirtschaftlichen Zweck werden Produktivgenossenschaften, die Produktion und Vertrieb der Mitgliedererzeugnisse fördern, und Distributivgenossenschaften, die die Bedarfsdeckung und den Verbrauchsaufwand der Mitglieder günstig gestalten sollen, unterschieden. Die wichtigsten Genossenschaftstypen sind im Genossenschaftsgesetz aufgeführt (§ 1 Abs. 1 GenG). Hierzu gehören: - Vorschuß- und Kreditvereine - Rohstoffvereine - Produktivgenossenschaften - Werkgenossenschaften - Absatzgenossenschaften und Magazinvereine - Konsumvereine - Baugenossenschaften ![]() Nach § 6 Nr. 3 GenG sind drei Genossenschaftsarten nach ihrer Nachschußpflicht zu unterscheiden: - Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschußpflicht - Genossenschaften mit beschränkter Nachschußpflicht - Genossenschaften ohne Nachschußpflicht |