Anmerkungen:
Die Genossenschaftssatzung muß die Beteiligung mit mehr als einem Geschäftsanteil
ausdrücklich zulassen (§ 7a Abs. 1 GenG), wobei die Übernahme nicht zu einer
Mehrfachmitgliedschaft führt. Eine Höchstzahl der Anteile kann in der Satzung festgelegt
werden.
Die Übernahme erfordert eine ausdrückliche Beitrittserklärung mit eindeutiger
Leistungsverpflichtung (§ 15b Abs. 1 GenG) und die Zulassung durch den Vorstand der
Genossenschaft. Eine Zulassung kann erst dann erfolgen, wenn der bereits übernommene
Geschäftsanteil vollständig eingezahlt wurde. Die Erklärung kann für einen weiteren
Geschäftsanteil oder auch für mehrere gleichzeitig abgegeben werden. |
Mustertext:
Muster eines
Übernahmeschreibens:
An den Vorstand der . . . eG in . . .
Der Unterzeichnende erklärt hiermit, daß er bei der . . . (Firma der Genossenschaft) in
. . . (Ort) mit zwei weiteren Geschäftsanteilen beteiligt sein will. Er verpflichtet
sich, die in dem Statut der Genossenschaft bestimmten Einzahlungen auf jeden
Geschäftsanteil von DM . . . (Betrag) zu tätigen.
Ferner verpflichtet sich der Unterzeichnende, die zur Befriedigung der Gläubiger
erforderlichen Nachschüsse bis zur Erreichung der Haftsumme von DM . . . (Betrag) je
Geschäftsanteil zu leisten.
Angaben zur Person des Mitgliedes
Vollständiger Name: . . .
Firma: . . .
Anschrift: . . .
Beruf: . . .
Geburtsdatum: . . .
|
|