Übernahme weiterer Geschäftsanteile durch ein Genossenschaftsmitglied

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Anmerkungen:
Die Genossenschaftssatzung muß die Beteiligung mit mehr als einem Geschäftsanteil ausdrücklich zulassen (§ 7a Abs. 1 GenG), wobei die Übernahme nicht zu einer Mehrfachmitgliedschaft führt. Eine Höchstzahl der Anteile kann in der Satzung festgelegt werden.
Die Übernahme erfordert eine ausdrückliche Beitrittserklärung mit eindeutiger Leistungsverpflichtung (§ 15b Abs. 1 GenG) und die Zulassung durch den Vorstand der Genossenschaft. Eine Zulassung kann erst dann erfolgen, wenn der bereits übernommene Geschäftsanteil vollständig eingezahlt wurde. Die Erklärung kann für einen weiteren Geschäftsanteil oder auch für mehrere gleichzeitig abgegeben werden.

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Muster eines Übernahmeschreibens:


An den Vorstand der . . . eG in . . .

Der Unterzeichnende erklärt hiermit, daß er bei der . . . (Firma der Genossenschaft) in . . . (Ort) mit zwei weiteren Geschäftsanteilen beteiligt sein will. Er verpflichtet sich, die in dem Statut der Genossenschaft bestimmten Einzahlungen auf jeden Geschäftsanteil von DM . . . (Betrag) zu tätigen.

Ferner verpflichtet sich der Unterzeichnende, die zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Nachschüsse bis zur Erreichung der Haftsumme von DM . . . (Betrag) je Geschäftsanteil zu leisten.


Angaben zur Person des Mitgliedes

Vollständiger Name: . . .

Firma: . . .

Anschrift: . . .

Beruf: . . .

Geburtsdatum: . . .