![]() Natürliche und juristische Personen, OHG und KG (die Beteiligung einer anderen GbR und eines nichtrechtsfähigen Vereins ist umstritten). ![]() Im Gründungsvertrag einer GbR ist eine Bestimmung über Gegenstand und Inhalt der Beitragspflicht erforderlich. Beiträge können dabei alle Arten von einmaligen bzw. wiederkehrenden Leistungen ein (z.B. Geld, Sachen, Sachgesamtheiten, Diensterbringungen, Arbeitsleistungen, Rechte usw.). ![]() Gesamthänderische Bindung des Gesellschaftsvermögens. Keine Verfügung über den Anteil am Gesellschaftsvermögen bzw. den Anteil an den hierzu gehörenden Gegenständen und keine freie Teilung. |