Gesellschafter, Beiträge, Gesellschaftsvermögen

z.jpg (4680 Byte)


b2.jpg (3989 Byte) Gesellschafter

Natürliche und juristische Personen, OHG und KG (die Beteiligung einer anderen GbR und eines nichtrechtsfähigen Vereins ist umstritten).

b2.jpg (3989 Byte) Beitrag

Im Gründungsvertrag einer GbR ist eine Bestimmung über Gegenstand und Inhalt der Beitragspflicht erforderlich. Beiträge können dabei alle Arten von einmaligen bzw. wiederkehrenden Leistungen ein (z.B. Geld, Sachen, Sachgesamtheiten, Diensterbringungen, Arbeitsleistungen, Rechte usw.).

b2.jpg (3989 Byte) Gesellschaftsvermögen

Gesamthänderische Bindung des Gesellschaftsvermögens. Keine Verfügung über den Anteil am Gesellschaftsvermögen bzw. den Anteil an den hierzu gehörenden Gegenständen und keine freie Teilung.