Mustertext:
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
zwischen
Firmenname
Straße Nr.
PLZ Stadt
Tel.:
vertreten durch
Herrn / Frau Name des Inhabers (Arbeitgeber)
und
Frau/Herrn
.......................................................................................................
wohnhaft:
.......................................................................................................
.......................................................................................................
.......................................................................................................
(Arbeitnehmer)
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Der Arbeitnehmer wird als Arbeiter/Angestellter im Berufsbild
........................................................ eingestellt.
(2) Er ist verpflichtet, bei Kunden der Firma - auch außerhalb seines Sitzes in
....................................................... tätig zu werden.
(3) Der Arbeitnehmer ist ohne besondere schriftliche Ermächtigung der Firma nicht
berechtigt, Geld für diese entgegenzunehmen oder Forderungseinzug (Inkasso) zu betreiben.
(4) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu
erfüllen und die Interessen der Firma wahrzunehmen und jederzeit zu wahren. Er ist
verpflichtet, über alle ihm während seiner Tätigkeit für die Firma des Arbeitgebers
bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Tatsachen, Daten, insbesondere
personenbezogenen Daten, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
Stillschweigen zu bewahren und sie keinen Dritten zugänglich zu machen. Dabei hat er sich
an die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes zu halten. Ein Verstoß
gegen diese Vereinbarung kann, unbeschadet etwaiger Regreßansprüche Beteiligter, zu
sofortigen Beendigung des vorliegenden Vertrages führen.
(5) Die Firma versichert, im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 1
§ 1 AÜG zu sein.
§ 2 Beginn und Dauer des Vertrages
(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit ab dem .......................
abgeschlossen. Der Arbeitnehmer ist darauf hingewiesen worden, daß er bei einem Entleiher
nicht länger als sechs Monate eingesetzt werden darf; der Zeitraum einer unmittelbar
vorausgehenden Überlassung durch einen anderen Verleiher an denselben Entleiher wird
angerechnet.
(2) Das Arbeitsverhältnis ist während der 2 Monate betragenden Probezeit kündbar mit
einer Frist von 2 Wochen zum Ende des nach dieser Frist laufenden Monats .
(3) Nach Ablauf der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis kündbar mit einer Frist von 4
Wochen zum Ende des nach dieser Frist laufenden Monats .
§ 3 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ................... Stunden.
Der Arbeitnehmer wird in Tagschicht / Wechselschicht / Nachtschicht eingesetzt.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen des Gesetzes zulässige Überstunden oder
Mehrarbeit zu leisten.
§ 4 Arbeitsentgelt und Zahlungsweise
(1) Der Arbeitnehmer wird in die Vergütungsgruppe .............. des
....................... eingereiht. Die Betriebsstätte des Arbeitgebers gehört zur
Ortsklasse ........................ .
(2) Die Arbeitsvergütung beträgt z. Z. monatlich / stündlich ..................... DM.
(3) Überstunden sind jene über die in § 3 festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinaus
geleisteten Stunden. Überstunden werden mit 0,6% des Monatsgehalts / 2,5% des
Wochenlohnes / dem Stundenlohn von ................. DM und einem Zuschlag von .........%
je Stunde vergütet. Eine Vergütung der Überstunden erfolgt nur, wenn diese im
Einvernehmen mit der Firma geleistet werden.
(4) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, täglich / wöchentlich / monatlich
Tätigkeitsnachweise vom Kunden unterzeichnen zu lassen. Die Auszahlung der
Arbeitsvergütung erfolgt täglich / wöchentlich / monatlich nach Vorlage der
Tätigkeitsnachweise.
(5) Sondervergütungen, insbesondere Weihnachtsgratifikationen werden freiwillig und ohne
Rechtsanspruch für die Zukunft gezahlt.
§ 5 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter
Fortzahlung der Bezüge. Der Jahresurlaub beträgt _______ Tage.
(2) Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird nach den Wünschen des Arbeitnehmers unter
Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse vom Arbeitgeber festgelegt. Der
Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber eventuelle Urlaubs- und andere
Freizeitwünsche rechtzeitig mitzuteilen und zwar:
- eine grobe Urlaubsplanung am Anfang des Kalenderjahres und
- den detaillierten Urlaubsplan mindestens 2 Monate vor Urlaubsantritt
- Freizeitwünsche mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten freien TagDer Urlaub ist
auf Verlangen des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren.
(3) Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub kann erstmals nach 6 - monatiger
ununterbrochener Betriebszugehörigkeit geltend gemacht werden.
§ 6 Arbeitsverhinderung
(1) Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus
gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, die ihm übertragenen
Arbeiten fristgerecht zu erfüllen, notfalls fernmündlich oder telegrafisch.
(2) Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit arbeitsunfähig, so hat er unabhängig von der
Mitteilungspflicht nach Abs. 1 vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der
Arbeitsunfähigkeit der Firma eine ärtzliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit
einzureichen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben,
so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung entsprechend Abs.
2 Satz 1 vorzulegen und die Firma entsprechend Abs. 1 von der weiteren Arbeitsverhinderung
zu unterrichten.
(3) Verletzt der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft seine Mitteilungspflicht nach
Abs. 1, so ist er verpflichtet, der Firma eine Vertragsstrafe in Höhe von drei
Bruttotagesverdiensten zu zahlen. Das Recht der Firma, einen weitergehenden Schaden
geltend zu machen oder das Arbeitsverhältnis nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem
Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 7 Krankheit, Arbeitsfreistellung
Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn
ein Verschulden trifft, so wird die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften
fortbezahlt.
§ 8 Fahrtkostenerstattung, Wegezeitvergütung und Auslösung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, Wegezeitvergütung und Auslösung
nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
Fahrkostenerstattung : .................. DM je km
Wegezeitvergütung : .................. DM je h
Auslöse :
.................. DM je Tag / Woche / Monat
§ 9 Weisungsrecht
(1) Die Firma ist berechtigt, den Arbeitnehmer jederzeit von seinem Einsatzort abzuberufen
und für die Dauer des Vertrages im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen anderweitig
einzusetzen.
(2) Solange der Arbeitnehmer bei Kunden der Firma eingesetzt ist, unterliegt er dem
Weisungsrecht des Kunden im Rahmen des Vertrages. Änderungen von Einsatzdauer,
Arbeitszeit sowie Art der Tätigkeit und Vergütung sind jedoch nur bei Vereinbarung
zwischen Arbeitnehmer und Firma wirksam.
§ 10 Verweisung auf Tarifrecht
Für das Arbeitsverhältnis im übrigen gilt der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer
in Unternehmen für Zeitarbeit und Dienstleistungen auf Zeit gültig ab 10. 3. 1983 in
seiner jeweils gültigen Fassung und die diesen ergänzenden Tarifverträge.
§ 11 Merkblatt
Der Arbeitnehmer bestätigt, das Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Bundesanstalt für
Arbeit erhalten zu haben.
§ 12 Sonstiges
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_____________ den ______
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für die Firma Arbeitnehmer
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