Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag


zwischen
Firmenname
Straße Nr.
PLZ Stadt
Tel.:
vertreten durch
Herrn / Frau Name des Inhabers (Arbeitgeber)

und
Frau/Herrn     .......................................................................................................

wohnhaft:     .......................................................................................................

        .......................................................................................................


        .......................................................................................................
                (Arbeitnehmer)

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Arbeitnehmer wird als Arbeiter/Angestellter im Berufsbild ........................................................ eingestellt.
(2) Er ist verpflichtet, bei Kunden der Firma - auch außerhalb seines Sitzes in ....................................................... tätig zu werden.
(3) Der Arbeitnehmer ist ohne besondere schriftliche Ermächtigung der Firma nicht berechtigt, Geld für diese entgegenzunehmen oder Forderungseinzug (Inkasso) zu betreiben.

(4) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und die Interessen der Firma wahrzunehmen und jederzeit zu wahren. Er ist verpflichtet, über alle ihm während seiner Tätigkeit für die Firma des Arbeitgebers bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Tatsachen, Daten, insbesondere personenbezogenen Daten, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren und sie keinen Dritten zugänglich zu machen. Dabei hat er sich an die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes zu halten. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung kann, unbeschadet etwaiger Regreßansprüche Beteiligter, zu sofortigen Beendigung des vorliegenden Vertrages führen.

(5) Die Firma versichert, im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 1 § 1 AÜG zu sein.

§ 2 Beginn und Dauer des Vertrages

(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit ab dem ....................... abgeschlossen. Der Arbeitnehmer ist darauf hingewiesen worden, daß er bei einem Entleiher nicht länger als sechs Monate eingesetzt werden darf; der Zeitraum einer unmittelbar vorausgehenden Überlassung durch einen anderen Verleiher an denselben Entleiher wird angerechnet.

(2) Das Arbeitsverhältnis ist während der 2 Monate betragenden Probezeit kündbar mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des nach dieser Frist laufenden Monats .
(3) Nach Ablauf der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des nach dieser Frist laufenden Monats .

§ 3 Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ................... Stunden.
Der Arbeitnehmer wird in Tagschicht / Wechselschicht / Nachtschicht eingesetzt.

(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen des Gesetzes zulässige Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten.

§ 4 Arbeitsentgelt und Zahlungsweise

(1) Der Arbeitnehmer wird in die Vergütungsgruppe .............. des ....................... eingereiht. Die Betriebsstätte des Arbeitgebers gehört zur Ortsklasse ........................ .
(2) Die Arbeitsvergütung beträgt z. Z. monatlich / stündlich ..................... DM.
(3) Überstunden sind jene über die in § 3 festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden. Überstunden werden mit 0,6% des Monatsgehalts / 2,5% des Wochenlohnes / dem Stundenlohn von ................. DM und einem Zuschlag von .........% je Stunde vergütet. Eine Vergütung der Überstunden erfolgt nur, wenn diese im Einvernehmen mit der Firma geleistet werden.

(4) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, täglich / wöchentlich / monatlich Tätigkeitsnachweise vom Kunden unterzeichnen zu lassen. Die Auszahlung der Arbeitsvergütung erfolgt täglich / wöchentlich / monatlich nach Vorlage der Tätigkeitsnachweise.
(5) Sondervergütungen, insbesondere Weihnachtsgratifikationen werden freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft gezahlt.

§ 5 Urlaub

(1) Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge. Der Jahresurlaub beträgt _______ Tage.

(2) Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird nach den Wünschen des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse vom Arbeitgeber festgelegt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber eventuelle Urlaubs- und andere Freizeitwünsche rechtzeitig mitzuteilen und zwar:
- eine grobe Urlaubsplanung am Anfang des Kalenderjahres und
- den detaillierten Urlaubsplan mindestens 2 Monate vor Urlaubsantritt
- Freizeitwünsche mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten freien TagDer Urlaub ist auf Verlangen des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren.

(3) Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub kann erstmals nach 6 - monatiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit geltend gemacht werden.

§ 6 Arbeitsverhinderung

(1) Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, die ihm übertragenen Arbeiten fristgerecht zu erfüllen, notfalls fernmündlich oder telegrafisch.
(2) Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit arbeitsunfähig, so hat er unabhängig von der Mitteilungspflicht nach Abs. 1 vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Firma eine ärtzliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit einzureichen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung entsprechend Abs. 2 Satz 1 vorzulegen und die Firma entsprechend Abs. 1 von der weiteren Arbeitsverhinderung zu unterrichten.

(3) Verletzt der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft seine Mitteilungspflicht nach Abs. 1, so ist er verpflichtet, der Firma eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttotagesverdiensten zu zahlen. Das Recht der Firma, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen oder das Arbeitsverhältnis nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 7 Krankheit, Arbeitsfreistellung

Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so wird die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften fortbezahlt.


§ 8 Fahrtkostenerstattung, Wegezeitvergütung und Auslösung

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, Wegezeitvergütung und Auslösung nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
Fahrkostenerstattung    : .................. DM je km
Wegezeitvergütung     : .................. DM je h
Auslöse            : .................. DM je Tag / Woche / Monat


§ 9 Weisungsrecht

(1) Die Firma ist berechtigt, den Arbeitnehmer jederzeit von seinem Einsatzort abzuberufen und für die Dauer des Vertrages im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen anderweitig einzusetzen.

(2) Solange der Arbeitnehmer bei Kunden der Firma eingesetzt ist, unterliegt er dem Weisungsrecht des Kunden im Rahmen des Vertrages. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit sowie Art der Tätigkeit und Vergütung sind jedoch nur bei Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Firma wirksam.

§ 10 Verweisung auf Tarifrecht

Für das Arbeitsverhältnis im übrigen gilt der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer in Unternehmen für Zeitarbeit und Dienstleistungen auf Zeit gültig ab 10. 3. 1983 in seiner jeweils gültigen Fassung und die diesen ergänzenden Tarifverträge.


§ 11 Merkblatt

Der Arbeitnehmer bestätigt, das Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Bundesanstalt für Arbeit erhalten zu haben.

§ 12 Sonstiges

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für die Firma         Arbeitnehmer