Altersteilzeitarbeitsvertrag

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b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Altersteilzeitarbeitsvertrag


zwischen
Frau/Herrn    ...........................................................      (Arbeitgeber)
       
Straße         ...........................................................

PLZ, Ort    ...........................................................


und

Frau/Herrn    ...........................................................
       
Straße         ...........................................................

PLZ, Ort    ...........................................................     (Arbeitnehmer)



§ 1
Mit Wirkung vom ..... wird das zwischen den Vertragsparteien am ..... geschlossene Arbeitsverhältnis in Form eines Teilzeitarbeitsverhältnisses fortgeführt. Das Arbeitsverhältnis endet unabhängig von einer Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat.

§ 2
Die Arbeitszeit wird herabgesetzt auf ....... Stunden je Woche (dies entspricht der Hälfte der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von z. Z. ..... Stunden). Sollte es in der Zukunft zu tarifrechtlichen oder gesetzlichen Veränderungen kommen, wird der Inhalt dieses Vertrages den jeweils aktuellen Gegebenheiten angepaßt, solange dabei die Mindestarbeitszeit von 20 Stunden pro Woche nicht unterschritten wird.


§ 3
Die Vergütung wird auf die Hälfte des bisherigen sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes festgesetzt und ist unabhängig von der tatsächlichen Verteilung der Arbeitszeit kontinuierlich in gleichbleibenden Beträgen zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat entsprechend seiner reduzierten Arbeitszeit Anspruch auf die anteiligen freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers, wenn nicht sachliche Gründe eine abweichende Behandlung rechtfertigen. Bei der Berechnung von betrieblichen Sonderleistungen bleiben die nach § 4 zu gewährenden Zusatzleistungen außer Betracht. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beinhaltet auch die nach § 4 zu gewährenden Zusatzleistungen.


§ 4
Zusätzlich zu den unter § 3 genannten Leistungen verpflichtet sich der Arbeitgeber:
a) dem Arbeitnehmer für die Altersteilzeitarbeit einen Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a ATG zu zahlen, welcher 20 % des Arbeitsentgelts beträgt,
b) für den Arbeitnehmer die Beiträge zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Die Höhe dieser Beiträge entspricht dem Mehrbetrag zwischen dem für das Altersteilzeitentgelt zu entrichtenden Beitrag und dem Beitrag, der für 90% des Vollarbeitsentgelts zu entrichen wäre, soweit dieses die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.


§ 5
Sollte der Arbeitnehmer neben seiner Altersteilzeitbeschäftigung eine selbständige Tätigkeit oder andere Nebenbeschäftigungen ausüben, welche die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten oder für die er Lohnersatzleistungen erhält, so ruht während der Zeit dieser Nebenbeschäftigung der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Leistungen nach § 4 dieses Vertrages. Von dieser Regelung unberührt sind Nebenbeschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer mindestens schon 5 Jahre vor Beginn der Wirksamkeit dieses Vertrages ausgeübt hat.


§ 6
Der Anspruch auf Leistungen nach § 4 dieses Vertrages kommt zum Erlöschen:
a) bei Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Altersteilzeitarbeit aufgibt, spätestens aber mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat.
b) mit Beginn des Monats, für den der Arbeitnehmer Rentengeld, Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Bezüge öffentlich-rechtlicher Art beziehen kann. War der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, werden den vorgenannten Leistungen Ansprüche gegen eine Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder ein Versicherungsunternehmen gleichgestellt.

c) wenn der Anspruch auf Altersteilzeitleistungen mindestens 150 Kalendertage geruht hat (§ 5), wobei mehrere Zeiträume des Ruhens zusammenzurechnen sind.

§ 7
Die Regelungen des bisher zwischen den Vertragsparteien bestehenden Arbeitsvertrages gelten entsprechend weiter mit Ausnahme von in diesem Vertrag enthaltenen abweichenden Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


....     ....    .......        
Ort    Datum     Unterschrift
        .......
Unterschrift