Anfechtung wegen Erklärungsirrtums (ausführlich)

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Rechtsgrundlage: § 119 Abs. 1 2. Fall BGB
 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Schreiben vom . . . (Datum) wurde Ihnen durch uns der Preis für eine batteriebetriebene Turbofeile mitgeteilt. Diesbezüglich ist uns ein bedauerliches Versehen

- bei der maschinellen Niederschrift der zunächst handschriftlich notierten Beträge
- durch die Verwendung einer veralteten Preisliste
- beim Diktat (durch eine unrichtige Zeichensetzung etc.)

unterlaufen.

Die Turbofeile wurde Ihnen von uns bei dieser Gelegenheit zu einem Preis von DM 3,55 angeboten.
Tatsächlich beträgt der Preis nach derzeit gültiger Liste DM 35,50. Ein Angebot des mit dem Schreiben vom . . . (Datum) abgegebenen Inhalts war von uns in Wirklichkeit nicht beabsichtigt.

Wir sehen uns deshalb aus den dargelegten Gründen veranlaßt, unser Angebot wegen Irrtums anzufechten und bitten Sie hiermit, den Fehler zu entschuldigen.

Verbinden möchten wir hiermit ein neues Angebot zum Preis von DM 35,50 (zuzüglich Mehrwertsteuer).


Im übrigen erhalten wir die in unserem Schreiben vom . . . (Datum) aufgeführten Konditionen aufrecht.


Mit freundlichen Grüßen

. . .         . . .
(Ort, Datum)    (Unterschrift des Anfechtenden)