Einkaufsbedingungen

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Beispiel von AGB, die für den gewerblichen Einkauf vereinbart werden können.
 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

1. Geltungsbereich

a) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt.
b) Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Geltung.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise (einschließlich Mehrwertsteuer) sind bindend.
Die Zahlung erfolgt nach unserer Wahl innerhalb von . . . Tagen, ab Lieferung und Rechnungserhalt mit . . . % Skonto oder innerhalb von . . . Tagen netto nach Rechnungserhalt, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Als Zahlungstag gilt der Tag des Zahlungsabgangs. Abtretungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, für die Dauer eines Jahres ab Rechnungsdatum eine Garantiepauschale in Höhe von . . (z. B. 5) % des Rechnungsbetrages einzubehalten.


3. Liefertermin - Lieferverzug
Vereinbarte Liefertermine sind für den Lieferanten bindend, wobei für den Beginn der Lieferfristen das Bestelldatum maßgebend ist. Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle einer Verzögerung der Lieferung bzw. bei der Erkennbarkeit einer solchen unter der Angabe der Gründe unverzüglich Mitteilung zu machen. Durch die Benachrichtigung wird der Eintritt des Verzugs nicht ausgeschlossen. Bei einer Überschreitung der Lieferzeit sind wir in jedem Fall nach unserer Wahl berechtigt, von unserer Bestellung ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Lieferant hat zudem alle durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist entstehenden Kosten zu tragen.


4. Lieferung
Am Tag des Warenabgangs ist uns Versandanzeige oder Rechnung zuzustellen. Der Lieferant trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware bis zum Eingang in unserem Lager. Die Kosten einer Versicherung der Ware durch den Lieferanten werden von uns nur übernommen, soweit wir sie verlangt haben. Kosten für Verpackung, Fracht- und Rollgelder des Lieferanten werden durch uns nicht übernommen, soweit keine schriftliche Übernahme erklärt wurde. Falls nichts anderes vorgeschrieben, ist die für uns günstigste Versandart zu wählen.

Der Lieferant trägt die Kosten von auftretenden Transportschäden.

5. Abnahme der Ware, Mängeluntersuchung
a) Lieferungen können nur werktags in der Zeit von . . . bis . . . entgegengenommen werden.
b) Wir sind nach Erhalt der Ware verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Eine Rüge gilt dann als rechtzeitig erfolgt, wenn sie dem Lieferanten innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen zugeht.


6. Mängelgewährleistung
a) Der Lieferant ist zur Gewährleistung für die Ware beeinträchtigende Fehler und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verpflichtet.
(oder: die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns in vollem Umfang zu.)
b) Der Lieferant haftet darüber hinaus auch für auftretende Mangelfolgeschäden unbeschränkt.
Bei Beschädigungen oder Mängeln der Ware sind wir berechtigt, diese mit entsprechender Wertbelastung unverzüglich zurückzusenden.
c) Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Auslieferung der Ware an den Endverbraucher, was jedoch eine Mängelrüge vor dieser Auslieferung nicht ausschließt.
d) Tritt innerhalb der Gewährleistungsdauer ein Mangel auf, so können wir neben den gesetzlichen Ansprüchen auch die kostenlose Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Stücks frei Bestimmungsort verlangen. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, die Mängel zu Lasten des Lieferanten selbst zu beseitigen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, von uns die Anschriften unserer Abnehmer zu fordern.


7. Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.

8. Gerichtsstand
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

9. Schlußbestimmungen
a) Vorstehende Einkaufsbedingungen gelten auch, wenn die Auftragsbestätigung des Lieferanten andere Bedingungen enthält oder darin auf unsere Bedingungen kein Bezug genommen wird.
Abweichungen von unseren Bedingungen erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
b) Der Lieferant erklärt sich einverstanden und darüber informiert, daß alle ihn betreffenden Daten, auch personenbezogene im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
c) Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.