Mustertext:
1. Geltungsbereich
a) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten
werden nicht anerkannt.
b) Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche
Bestätigung Geltung.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise (einschließlich Mehrwertsteuer) sind bindend.
Die Zahlung erfolgt nach unserer Wahl innerhalb von . . . Tagen, ab Lieferung und
Rechnungserhalt mit . . . % Skonto oder innerhalb von . . . Tagen netto nach
Rechnungserhalt, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Als Zahlungstag gilt der Tag des
Zahlungsabgangs. Abtretungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, für die Dauer eines Jahres ab
Rechnungsdatum eine Garantiepauschale in Höhe von . . (z. B. 5) % des Rechnungsbetrages
einzubehalten.
3. Liefertermin - Lieferverzug
Vereinbarte Liefertermine sind für den Lieferanten bindend, wobei für den Beginn der
Lieferfristen das Bestelldatum maßgebend ist. Der Lieferant ist verpflichtet, uns im
Falle einer Verzögerung der Lieferung bzw. bei der Erkennbarkeit einer solchen unter der
Angabe der Gründe unverzüglich Mitteilung zu machen. Durch die Benachrichtigung wird der
Eintritt des Verzugs nicht ausgeschlossen. Bei einer Überschreitung der Lieferzeit sind
wir in jedem Fall nach unserer Wahl berechtigt, von unserer Bestellung ganz oder teilweise
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Lieferant hat
zudem alle durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist entstehenden Kosten zu tragen.
4. Lieferung
Am Tag des Warenabgangs ist uns Versandanzeige oder Rechnung zuzustellen. Der Lieferant
trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware bis zum Eingang in unserem Lager.
Die Kosten einer Versicherung der Ware durch den Lieferanten werden von uns nur
übernommen, soweit wir sie verlangt haben. Kosten für Verpackung, Fracht- und Rollgelder
des Lieferanten werden durch uns nicht übernommen, soweit keine schriftliche Übernahme
erklärt wurde. Falls nichts anderes vorgeschrieben, ist die für uns günstigste
Versandart zu wählen.
Der Lieferant trägt die Kosten von auftretenden Transportschäden.
5. Abnahme der Ware, Mängeluntersuchung
a) Lieferungen können nur werktags in der Zeit von . . . bis . . . entgegengenommen
werden.
b) Wir sind nach Erhalt der Ware verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Frist
auf Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Eine Rüge gilt dann als
rechtzeitig erfolgt, wenn sie dem Lieferanten innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen
zugeht.
6. Mängelgewährleistung
a) Der Lieferant ist zur Gewährleistung für die Ware beeinträchtigende Fehler und das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften verpflichtet.
(oder: die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns in vollem Umfang zu.)
b) Der Lieferant haftet darüber hinaus auch für auftretende Mangelfolgeschäden
unbeschränkt.
Bei Beschädigungen oder Mängeln der Ware sind wir berechtigt, diese mit entsprechender
Wertbelastung unverzüglich zurückzusenden.
c) Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Auslieferung der Ware an den
Endverbraucher, was jedoch eine Mängelrüge vor dieser Auslieferung nicht ausschließt.
d) Tritt innerhalb der Gewährleistungsdauer ein Mangel auf, so können wir neben den
gesetzlichen Ansprüchen auch die kostenlose Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
eines mangelfreien Stücks frei Bestimmungsort verlangen. In dringenden Fällen sind wir
berechtigt, die Mängel zu Lasten des Lieferanten selbst zu beseitigen. Der Lieferant ist
nicht berechtigt, von uns die Anschriften unserer Abnehmer zu fordern.
7. Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.
8. Gerichtsstand
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind
jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu
verklagen.
9. Schlußbestimmungen
a) Vorstehende Einkaufsbedingungen gelten auch, wenn die Auftragsbestätigung des
Lieferanten andere Bedingungen enthält oder darin auf unsere Bedingungen kein Bezug
genommen wird.
Abweichungen von unseren Bedingungen erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie durch uns
schriftlich bestätigt werden.
b) Der Lieferant erklärt sich einverstanden und darüber informiert, daß alle ihn
betreffenden Daten, auch personenbezogene im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, im
Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
c) Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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