Mustertext:
1. Allgemeines
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mit unseren
Außendienstmitarbeitern getroffen werden, bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
b) Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Wir
werden durch sie nur dann verpflichtet, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden
erklären.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk oder Lager. Flächenfracht oder
Rollgeld am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers. Verpackung wird nach dem damit
verbundenen Aufwand berechnet. Bei Kleinaufträgen mit einem Nettowarenwert unter einem
Betrag von DM 100,- berechnen wir einen Mindermengen-Zuschlag von DM 5,-.
b) Die Zahlung erfolgt bei Nachnahme mit 3 % Skonto vom Warenwert, innerhalb von 8 Tagen
nach Erhalt der Ware mit 2 % Skonto vom Warenwert und innerhalb von 30 Tagen nach Empfang
der Ware netto.
c) Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist im Rechtsverkehr mit Kaufleuten
ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dies gilt im
Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben
Vertrag entstanden ist. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist in den Fällen zulässig,
wenn eine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig
festgestellt wird.
d) Die unter b) genannten Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer zum
Lieferzeitpunkt mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
e) Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem aktuellen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Satzes der von uns an
unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz zu berechnen.
f) Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und
gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird
oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände
bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner
sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Abschluß zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren
Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
3. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser
Eigentum.
b) Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr,
zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu
veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe
berechtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend c) und d)
auf uns übergeht.
c) Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware
bereits jetzt an uns ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere
Abnehmer veräußert wird.
d) Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung
bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht
werden wir nur in den in Ziff. 2 f) genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere
Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge
unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem
Fall berechtigt.
e) Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen
Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hat der Käufer einen
Zahlungstermin versäumt oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen
oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers
zu mindern, so sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu
untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des
Käufers auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder die
Zahlung von vom Käufer eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls die Ware bereits
weiterveräußert aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom
Abnehmer des Käufers zu verlangen.
f) Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu
verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung durch
den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben unter Ziff. 2 c) getroffenen Regelungen
geltend gemacht werden. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, daß die von
uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die
Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
4. Lieferzeit
a) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
b) Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des
Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem
anderen Abschluß in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart
ist.
c) Im Falle eines Verzuges unsererseits, ist der Käufer verpflichtet, uns eine
angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertragsschluß
zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet
wurden.
d) Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen
sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten
irgendeiner unserer Mitarbeiter die Verzögerung grobfahrlässig zu vertreten hat.
e) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und
sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art
und Weise unmöglich machen, gleichgültig, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten
eintreten.
Der Käufer kann von uns Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer
angemessenen Frist liefern wollen. Erfolgt durch uns keine Erklärung, kann der Kunde
zurücktreten.
5. Abnahme und Prüfung
a) Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter
Ausschluß jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluß gilt nicht, soweit im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im
Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter zumindest
grobfahrlässig gehandelt hat.
b) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit
dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jegliche Gefahr auf den Kunden über.
c) Zum Abschluß einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen
des Käufers verpflichtet. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6. Mängelrügen
a) Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Wareneingang am
Bestimmungsort bei uns ausführlich schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im
Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche
Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der
Auslieferung befindet.
b) Von uns als mangelhaft erkannte Waren nehmen wir zurück und liefern an ihrer Stelle
einwandfreie Ware. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine
Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Nicht-Kaufleute nach ihrer
Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrags.
c) Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
d) Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig.
Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer
berechtigten Mängelrüge statt.
e) Gegenüber von Kaufleuten verjähren Mängelansprüche einen Monat nach schriftlicher
Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen
Verjährungsfrist von 6 Monaten. Gegenüber von Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen
Fristen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.
b) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind
jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu
verklagen.
8. Schlußbestimmungen
a) In jedem Fall gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts nur deutsches Recht.
b) Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
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