AGB für den Radio-Fernseh-Einzelhandel

z.jpg (4680 Byte)doc.jpg (5378 Byte)

(Formular für den vorwiegend nichtkaufmännischen Rechtsverkehr)
 

b2.jpg (3989 Byte) Mustertext:

(Auf Kaufverträgen, Rechnungen und Angeboten ist folgender Hinweis erforderlich: Es gelten die AGB der . . . GmbH oder Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Verträge. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.)

1. Allgemeines

a) Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen auch künftigen Liefergeschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.


b) Sämtliche Angaben, hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in Produktbeschreibungen, Prospekten o. ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.


2. Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang

a) Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung von technischen Fragen sowie die Selbstbelieferung voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos eine schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.


b) Die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

c) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit eine Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei die Übernahme von Fracht und Versendung durch uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.

3. Auslieferung

Ohne zusätzliche Kosten werden im geschäftsüblichen Einzugsbereich für alle von einem einzelnen regelmäßig nichttragbaren Geräte folgende zusätzlichen Leistungen erbracht:


Anliefern
Aufstellen
Überprüfen des Antennenanschlusses für Empfangsgeräte
sofern die Anschlüsse in Ordnung sind:
Anschließen des Gerätes (ohne Material)
Einstellen
Vorführen
Unterweisen des Kunden in der Bedienung.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferten Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.


b) Im Falle einer Pfändung, einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte ist der Kunde verpflichtet uns unverzüglich zu benachrichtigen. Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums des Verkäufers hat der Kunde aufzukommen.

c) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme ist jedoch kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.


5. Gewährleistung

a) Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Geräte und Anlagen beträgt 6 Monate ab dem Tag der Auslieferung.

b) Die im kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bzw. Inbetriebnahme keine Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

c) Mögliche Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter Vorlage der Garantieurkunde oder in anderer Weise glaubhaft geltend zu machen.


d) Kann ein gewährleistungspflichtiger Mangel nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden oder lehnt der Verkäufer die Nachbesserung ab oder verzögert er sie unzumutbar, so kann der Kunde Ersatzlieferung, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages (Wandelung) verlangen.

e) Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen:
- Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden;

- schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen;
Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse;
- nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen;
- Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag;
- Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien;
- Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile;
- verminderte Tonqualität durch verschmutzte Magnetköpfe;
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln.


f) Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher Weise gewährleistet. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter erlischt jedoch dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend mögliche Behauptung des Verkäufers, daß der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.


6. Rücktritt

a) Der Verkäufer ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- wenn er durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht ausführen kann;
- wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen läßt;
- wenn der Kunde grob fahrlässig wahrheitswidrige Angaben über seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gefährden.


b) Der Kunde ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- wenn der Verkäufer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht;
- wenn der Verkäufer die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhält. Eine Nachfrist hat der Kunde dem Verkäufer dann einzuräumen, wenn der Verkäufer nachweist, daß er durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung an der rechtzeitigen Lieferung verhindert ist. Das gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten.


c) Im Falle eines vollzogenen Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine entstandene Wertminderung ist dabei zu berücksichtigen.

7. Leistungsbedingungen

a) Bei der Auftragserteilung ist der Werkunternehmer gehalten, sich nach Fehlern bzw. deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll darüber Auskunft geben. Soweit technisch möglich, wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis genannt, andernfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen.


b) Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil:
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
- ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
- der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war;
- der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde;
- die Empfangsbedingungen nicht einwandfrei gegeben sind.


c) Verlangt ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, wenn dieses technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

d) Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 6 Monate ab dem Zeitpunkt: 1 Woche nach genanntem Abholtermin. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material.


e) Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer vertraglicher Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch hin ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen.

f) Für die in der Werkstatt ausgeführten Reparaturen wird Gewähr nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich rügt. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend mögliche Behauptung des Verkäufers, daß der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.


8. Aufbewahrung

a) Die Aushändigung des Reparaturgegenstandes erfolgt gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Abholscheines.

b) Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann der Werkunternehmer vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen.

9. Pfandrecht des Werkunternehmers

a) Der Werkunternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zweck der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.


b) Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern, ein etwaiger Mehrpreis ist dem Kunden zu erstatten.


10. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen und sonstigen Nebenleistungen. Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden.

b) Preise gelten stets ab Betriebssitz des Verkäufers bzw. Werkunternehmers. Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung werden je nach besonderer Vereinbarung berechnet.


c) Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Für Teilzahlungskäufe gelten besondere Vereinbarungen.

d) Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, letztere nur bei besonderer Vereinbarung.

e) Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können.

f) Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Verkäufer den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen.


11. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.


12. Gerichtsstand

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.