Mustertext:
1. Allgemeines
a) Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Allen, auch künftigen Liefergeschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
b) Sämtliche Angaben, hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in
Produktbeschreibungen, Prospekten o. ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht
ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die
dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
c) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne
gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulungen und sonstigen
Nebenleistungen. Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der
Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden.
2. Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang
a) Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die
Klärung von technischen Fragen sowie die Selbstbelieferung voraus. Geraten wir aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt,
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er
erfolglos eine schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.
b) Die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
c) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit eine Versendung der Ware erfolgt,
geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei die Übernahme von Fracht und Versendung
durch uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.
3. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug
a) Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung
sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in
Verzug, sind Verzugszinsen von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
mindestens jedoch 9 % zu zahlen.
b) Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, können wir wahlweise auf Abnahme
bestehen oder 25 % der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, daß
kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt.
c) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die
Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.
4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per
Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, Eigentum der Firma . . . GmbH. Der Besteller
ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, er tritt
jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten aus der
Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (Einschließlich Mehrwertsteuer) ab.
Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme ist jedoch kein
Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt.
5. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit
Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von
der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.
6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
a) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer
Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen.
b) Die im kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort keine Rüge,
gilt die Ware als genehmigt.
c) Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen
oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über. Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher Weise
gewährleistet.
d) Sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die
Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu
verlangen.
e) Von einer Gewährleistung sind ausgeschlossen: . . .
f) Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -
gleich, aus welchen Rechtsgründen, - ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht im
Liefergegenstand selbst entstanden sind, wird nicht gehaftet, insbesondere wird nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers gehaftet. Vorstehende
Haftungsbefreiung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz
beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
unsere Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
g) Die Allgemeinen Servicebedingungen sind Bestandteil dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und gelten ergänzend.
7. Gebrauchte Ware
Beim Verkauf von gebrauchter Ware ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Ausfuhrgenehmigung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur
mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft in
Eschborn/Taunus erfolgen darf. Soweit der Käufer eine Ausfuhr der erworbenen Waren
beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von ihm selbst einzuholen.
9. Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.
10. Gerichtsstand
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Die . . .
GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen
Gericht zu verklagen. |
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