Rehabilitation

Hierzu geh÷ren in erster Linie medizinische und berufsf÷rdernde Leistungen, die den Zweck haben, kranke und behinderte Versicherte soweit zu f÷rdern, dass sie wieder oder erstmals am Erwerbsleben teilnehmen k÷nnen.

Reha-Leistungen haben Vorrang vor einer Rente wegen Erwerbsminderung. Zu den medizinischen Leistungen geh÷ren stationΣre Heilbehandlungen (äKurenô) in Reha- und Fachkliniken sowie teilstationΣre und ambulante Ma▀nahmen.

Berufsf÷rdernde Leistungen haben das Ziel, den Versicherten m÷glichst dauerhaft in das Berufsleben einzugliedern. Hierzu steht ein umfangreicher Ma▀nahmenkatalog zur Verfⁿgung, der vor allem die Fortbildung, Ausbildung und Umschulung auf einen neuen Beruf beinhaltet.