_____________________________________________________________________________ Copyright, Lizenzvereinbarung und Nutzungsbestimmungen für die Software Dr. Hardware 2001 Dr. Hardware ist (c) Copyright by Peter A. Gebhard 14001 Berlin Die nachstehenden Bestimmungen treten am 01.03.2000 in Kraft. _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ I. Allgemeines _____________________________________________________________________________ Der Anwender des vorliegenden Programms erkennt an, daß dieses Programm sowie seine Dokumentation dem Urheberrecht, Copyright-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechten unterliegt, und daß er mit dem Erwerb oder der Nutzung des Programms keines der vorbezeichneten Rechte erwirbt, sondern ausschliesslich das Recht zur unausschliesslichen privaten Nutzung. Das Programm, sowie seine Teile oder die Programmdokumentation dürfen außer zur Erstellung von Sicherheitskopien nicht vervielfältigt oder kopiert werden. Der Käufer darf das Programm nur für seine eigenen Zwecke und nur auf einem Computer zur gleichen Zeit nutzen und es Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich ueberlassen. Das Programm und seine Dokumentation dürfen ohne die schriftliche Erlaubnis des Autors nicht verändert, erweitert, an andere Systeme angepasst oder in andere Sprachen übersetzt werden. Mit der Nutzung des Programms erkennt der Anwender diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen an. Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen erlischt das Nutzungsrecht automatisch. _____________________________________________________________________________ II. Ausdehnung auf ältere Versionen _____________________________________________________________________________ Sollten Teile der vorliegenden Lizenzbestimmungen Änderungen oder Erweiterungen gegenüber den für ältere Programmversionen gefaßten Lizenzbestimmungen aufweisen, so sollen diese vom Tage des Inkrafttretens an auch auf frühere Programmversionen angewendet werden. Durch die Nutzung der Software erklärt der Anwender sich mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen einverstanden. _____________________________________________________________________________ III. Nutzungs- und Vertriebsbestimmungen für Sharewareversionen _____________________________________________________________________________ Für Shareware-Versionen oben bezeichneter Produkte gelten folgende zusätzlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen: - Die Shareware-Version darf frei kopiert und weitergegeben werden, sofern dies im vollen ursprünglichen Umfang und in gänzlich unveränderter Form geschieht. Es darf jedoch kein Preis erhoben werden mit Ausnahme einer Kopiergebühr. - Die Nutzung der Shareware-Version ist auf 14 Nutztage begrenzt. Danach muss, um das Programm weiternutzen zu können die registrierte Vollversion erworben werden. Wird der Erwerb rückgängig gemacht, erlischt das Nutzungsrecht automatisch. - Die Sharewareversion darf auf Speichermedien wie Diskette, CD ROM und DVD ROM, sowie über Mailboxen,Online-Dienste und über das Internet ohne besondere Zustimmung des Autors vertrieben werden, sofern sie nicht als "kostenlos", "frei", "Freeware" oder "billig" angeboten wird und sofern die zum Zeitpunkt des Vertriebs neueste Programmversion verwendet wird. Die neueste Programmversion kann von der Homepage des Autors geladen werden (http://www.drhardware.de). Für den Vertrieb der Vollversion von Dr.Hardware gelten folgende Bestimmungen: 1.Nachstehende Angaben beziehen sich auf die vom Autor direkt oder über Registrierdienste vertriebenen Vollversion. Sonstige, sowie etwaige Lizenzversionen werden von den Bestimmungen nicht abgedeckt. Bei Interesse am Vertrieb der von CDV Software Entertainment AG in Lizenz vertriebenen Vollversionen setzen Sie sich bitte direkt mit CDV in Verbindung (CDV Software Entertainment AG, Postfach 2749, 76014 Karlsruhe - Tel. 0721/97224-0, Fax 0721-97224-24). 2.Vollversionsexemplare sind grundsätzlich unveräußerlich und dürfen nicht weitergegeben werden. 3.Am Vollversionsvertrieb interessierte Händler müssen sich unbedingt direkt an Peter Gebhard wenden und bei einer etwaigen Bestellung von Vollversionsexemplaren ausdrücklich angeben, daß diese für den Weiterverkauf an Endkunden bestimmt sein sollen. Dies ist u.a. auch deshalb erforderlich, weil die für den Zwischenverkauf vorgesehenen Exemplare Unterschiede gegenüber Standardexemplaren aufweisen und abweichend registriert werden. Anfragen seitens des Fachhandels sind jederzeit willkommen; Groß- und Supermärkten sowie Kaufhausketten kann jedoch eine Lizenz zum Vertrieb der Windows-Vollversion nicht erteilt werden. 4.Die Distributoren der Standard-Vollversion von Dr. Hardware dürfen das Programm ausschließlich auf Diskette, nicht aber auf CD ROM oder als Bookware, und ausschließlich an Endkunden, nicht aber an den Zwischenhandel, insbesondere nicht an Groß- und Supermärkte sowie Kaufhausketten vertreiben. 5.Für den Vertrieb von Vollversionen benötigt der Händler eine schriftliche Erlaubnis von Peter Gebhard. 6.Die vom Händler benötigten Exemplare werden ihm bedarfsgerecht direkt von Peter Gebhard zugestellt. 7.Da jedes Vollversionsexemplar ggf. eindeutig und einmalig gekennzeichnet ist, verbietet sich das mehrfache Kopieren eines Exemplars von selbst. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. 8.Der Händler soll nicht ohne Absprache mit Peter Gebhard einen vom offiziell festgesetzten Verkauspreis abweichenden Endpreis festlegen. Für der Presse überlassene (Rezensions-)Versionen gelten folgende zusätzlichen Bestimmungen: 1.Die Presse-Version wird für jeweils einen Verlag/Redakteur bereitgestellt. Sie darf nicht aus dem Haus gegeben werden. 2.Die Presse-Version soll für Presse-Zwecke eingesetzt werden (als Informationsgrundlage für Fachzeitschriftenredakteure). 3.Die Presse-Version darf weder vertrieben werden noch den Endkunden erreichen und ist lizenzrechtlich mit der registrierten Vollversion nicht gleichzusetzen. Sie kann ferner für vermarktungsorientierte betriebsinterne Zwecke verwendet werden (bspw. für einen Vergleich Shareware-Voll-version), sofern diese den Interessen von Peter Gebhard nicht zuwiderlaufen. _____________________________________________________________________________ IV. Haftungsausschlußbestimmungen _____________________________________________________________________________ 1.Für die Verwendbarkeit des Programms zu einem bestimmten Zweck wird keine Garantie übernommen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Folgeschäden, Gewinn- und Vermögensverluste, die durch den Gebrauch des Programms sowie der zugehörigen Dokumentation entstehen könnten. 2.Es muß mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß eine Software wie Dr.Hardware, die auf der untersten Hardwareebene operieren muß, bekanntermaßen unter bestimmten Voraussetzungen zu Störungen im System führen kann. Davor bewahrt nicht die sogenannte 100%-ige Kompatibilität eines Systems. Interne Abweichungen vom "Standard", exotische Erweiterungskarten, spezielle Softwarekonfigurationen oder unbekannte Programmfehler können zu Systemabstürzen und anderen Störungen führen. Der Anwender muß beim Gebrauch des Programms daher jederzeit auf Systemstörungen gefaßt sein und soll sich darauf entsprechend vorbereiten. Empfohlen wird u.a.: - eine Sicherung wichtiger Daten (Backupkopien erstellen) vor jedem Gebrauch des Programms. - ein etwaiges Netzwerk deaktivieren - ständiges Beobachten des Systems, insbesondere beim Erstellen von Reports _____________________________________________________________________________ V. Support _____________________________________________________________________________ 1.Wir gewähren registrierten Anwendern sechs Monate lang kostenlosen Support im angemessenen Rahmen per eMail, der sich auf die erworbene Version, nicht aber auf ggf. freigeschaltete Folgeversionen bezieht, sowie ausschliesslich für gezielte Fragen zu Programmbedienung- und -verhalten. Anfragen zu Hardwareproblemen können wir leider nicht beantworten. Support, der nach den genannten sechs Monaten geleistet werden soll, kann kostenpflichtig sein. 2.Nicht-registrierten Anwendern kann i.d.R. kein kostenloser Support geboten werden, insbesondere dann nicht, wenn die Anfrage nicht deutlich eine Kaufabsicht erkennen läßt. Hiervon ausgenommen: direkt auf den Erwerb gerichtete Anfragen (Preise, Modalitäten) beantworten wir jederzeit gerne und unterbreiten Ihnen auf Anfrage ein aktuelles Angebot. _____________________________________________________________________________ VI. Update-Bestimmungen _____________________________________________________________________________ 1.Bei direkt von Gebhard Software erworbenen Vollversionen erhält der Kunde einen Registrierschlüssel, mit dem eine Reihe von Folge-Updates (Anzahl ist versionsabhängig) freigeschaltet werden können. Der Anwender ist gehalten, die Updates bei Bedarf selbst von der Homepage von Peter A. Gebhard Software zu laden oder von anderen Quellen zu beziehen. _____________________________________________________________________________ VII. Sonstiges _____________________________________________________________________________ 1.Ein Umtausch- oder Rückgaberecht von Vollversionen wird ausgeschlossen. 2.Preisänderungen sowie Änderungen jedwelcher Art an der Software und der Dokumentation müssen vorbehalten bleiben und bedürfen keiner gesonderten Mitteilung. 3.Alle in diesem Programm verwendeten Warenzeichen und eingetragenen Warenzeichen gehören ihren jeweiligen Besitzern. 4.Sollten Teile dieser Lizenzvereinbarung nach geltender Rechtssprechung ungültig sein, so beschränkt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Teile.