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Warnhinweis ab 180 Mikrogramm
Ozon pro Kubikmeter Luft (µg/m"):
In Gebieten
mit Werten ab 180 µg/m" Ozon in der Außenluft,
wird auf Ozon empfindlich reagierenden Personen vorsorglich
empfohlen, ungewohnte körperliche Anstrengung im Freien
zu vermeiden. Von besonderen sportlichen Ausdauerleistungen
wird abgeraten. Es wird in diesem Fällen
dringend gebeten, die Geschwindigkeit auf den Autobahnen auf
90 km/h und auf den Landstraßen des Landes auf 60 km/h
zu drosseln. Aufschiebbare Fahrten mit dem PKW und der
Einsatz von Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)
im nicht gewerblichen Bereich sollten ganz
unterbleiben. Diese Warnung wird auch
über den Rundfunk gemäß EU-Richtlinie
97/72/EWG i.V. m. §6a der 22. Verordnung über
Immisionswerte (22. BlmschV) bekanntgegeben.
Warnhinweis ab 240 Mikrogramm Ozon pro
Kubikmeter Luft (µg/m"):
Wenn
die Ozonkonzentration in der Außenluft an mindestens
drei Meßstationen den Wert 240 µg/m" erreicht
und/oder überschreitet und aufgrund der Wetterprognose
für den folgenden Tag mit ähnlich hohen Werten zu
rechnen ist, werden Fahrverbote für nicht
schadstoffarme Fahrzeuge angeordnet. Beachten Sie bitte die
Hinweise im Rahmen der Verkehrsdurchsage im
Rundfunk.
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